Warndreieck
Warndreieck
Obwohl wir Ihnen von Kroschke natürlich stets eine sichere Fahrt wünschen, kann es doch einmal zu einem Unfall kommen. In solchen Fällen ist es wichtig, dass die Unfallstelle mit einem Warndreieck abgesichert wird, um weitere Unfälle zu verhindern.
Warndreieck gesetzlich verpflichtend
Neben der Verbandtasche ist es nach § 53a StVZO auch vorgeschrieben, ein Warndreieck im Auto mitzuführen. Das Mitführen einer Warnweste ist in Deutschland seit 2014 Pflicht. Wenn Sie das Warndreieck aufstellen, trägt die Warnweste zusätzlich dazu bei, dass Sie auf der Straße nicht übersieht.
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Unfallstelle mit dem Warndreieck richtig absichern
Zum aufstellen des Warndreiecks, gehen Sie stehst am äußersten Rand der Fahrbahn bzw. hinter der Leitplanke. Tragen Sie das Warndreieck vor sich her und stellen es in ausreichender Entfernung zur Unfallstelle auf. Als Faustregel gilt hier auf Landstraßen eine Entfernung von etwa 50 Metern und auf Autobahnen etwa 200 Meter. Die Entfernung können Sie mit den Leitpfosten messen - welche auf deutschen Straßen 50 Meter auseinander stehen.
Ein zweites Warndreieck ist keine Pflicht, jedoch können mehrere Warndreiecke gerade auf Strecken mit Gegenverkehr sinnvoll sein. So kann man beim Unfall auch ein Warndreieck für den Gegenverkehr aufstellen. Dieser wird dann rechtzeitig gewarnt.
Warndreieck nach EU-Standards
In unserem Kennzeichen Shop können Sie ein Warndreieck kaufen, das selbstverständlich den EU-Standards entspricht. Diese besagen unter anderem, dass ein Warndreieck bei der Rückstrahlung von Gegenlicht eine gewisse Mindestleuchtkraft aufweisen muss.
Zusätzlich muss ein Warndreieck mindestens drei Minuten einen Gegenwind von 60 km/h standhalten. Die genormte Bauart des Dreiecks zeichnet sich durch drei rote, reflektierende Balken aus. Unser Warndreieck von Kroschke wird in eine platzsparende Hülle verpackt, um es sicher in Ihrem Kofferraum unterzubringen.
Warndreieck
Wir hoffen natürlich, dass Sie immer sicher von A nach B kommen. Sollte es jedoch zu einem Unfall kommen oder sollten Sie als erster an einer Unfallstelle sein, ist es gut, ein Warndreieck zur Absicherung der Unfallstelle zur Hand zu haben.
Gesetzliche Pflicht
Das Mitführen eines Warndreiecks ist in Deutschland gem. § 53a StVZO Pflicht. Das Warndreieck erfüllt gemäß EN 27R die EU-Standards.
Einfach praktisch
Das Warndreieck ist platzsparend in einer Plastikhülle verstaut. Dank seiner simplen Konstruktion ist es innerhalb weniger Sekunden standfest aufgebaut.