Was bedeutet An-, Um- oder Abmeldung genau? Was sind die Unterschiede?
Was ist eine Kfz-Zulassung ?
In Deutschland müssen „Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein“. Für die Zulassung ist ein Antrag des Halters des Fahrzeugs nötig. Die Zulassung erfolgt „durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens“.
Neuzulassung (Zulassung, Anmelden, Ummeldung oder Gebrauchtzulassung): Sie können ein neues oder neu erworbenes gebrauchtes Fahrzeug (was bereits abgemeldet ist) auf Ihren Namen neu anmelden bzw. zulassen. Füllen Sie hierzu einfach unser Auftragsformular aus und wir übernehmen die Kfz-Anmeldung für Sie.
Umschreibung: Sie melden ein Fahrzeug um, wenn Sie umgezogen sind. Hier ändert sich lediglich der Halter des Fahrzeuges, dass Kennzeichen bleibt bestehen.
Voraussetzung: gleicher Zulassungskreis
Voraussetzung: gleicher Zulassungskreis
Abmeldung: Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft oder verschrottet und es soll nicht mehr unter Ihrem Namen beim Amt geführt werden? Dann muss es abgemeldet werden.
Ist ein Halterwechsel eine Zulassung oder eine Ummeldung?
Wenn das KFZ aktuell noch auf einen anderen Halter zugelassen ist, ist es eine Ummeldung!
Wenn ich ein zugelassenes, gebrauchtes Fahrzeug auf mich ummelde, muss ich dann die alten Schilder abmontieren und mit einsenden?
Voraussetzung für eine Ummeldung ist, dass das Fahrzeug aktuell noch angemeldet sein muss. Entsprechend benötigen wir die alten Nummernschilder, ja!
Muss bei einer Umkennzeichnung (neues Kennzeichen) inklusive Halterwechsel das alte Kennzeichen vorliegen?
Das hängt davon ab, ob das KFZ bereits abgemeldet oder noch zugelassen ist. Wenn es noch zugelassen ist, werden auch die Kennzeichen benötigt.
Woher weiß ich, wann ich was benötige?
Die notwendigen Dokumente variieren je Zulassungskreis! Was Sie genau benötigen, sehen Sie bei der Konfiguration der Online Zulassung im ersten Schritt, unter "Dokumente".