Wie kann man einen Gebrauchtwagen anmelden?
Nach dem Kauf eines Autos muss man den Gebrauchtwagen anmelden. Hier erklären wir welche Formalitäten erledigt werden müssen. Eine davon ist die Anmeldung des Gebrauchtwagens. Für die Anmeldung werden einige Unterlagen benötigt und in Corona-Zeiten meistens auch ein Termin bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Der Termin für die Anmeldung
Bevor das Auto angemeldet werden kann, wird also zunächst ein Termin benötigt. Das kann meistens online durchgeführt werden. Wie schnell man einen Termin erhält, kann ganz unterschiedlich sein. In einigen Orten erhält man bereits am selben Tag einen Termin, woanders kann es Wochen dauern. Das sollte beim Kauf des Gebrauchtwagens beachtet werden. Wer dringend einen Termin braucht, sollte sich direkt telefonisch bei seiner Zulassungsstelle melden. Vielleicht ist spontan ein Termin frei geworden. Wer sich nicht sicher ist, welche Zulassungsbehörde zuständig ist, sollte dies telefonisch erfragen.
Die benötigten Unterlagen
Steht der Termin, sollten die benötigten Unterlagen herausgesucht werden. Nichts ist ärgerlicher, als beim Termin wichtige Unterlagen nicht dabei zu haben. Dann muss im Zweifelsfall ein neuer Termin vereinbart werden. Dabei unterscheiden sich die benötigten Unterlagen von Amt zu Amt.
In der Regel sind folgende Dokumente notwendig, um das Auto anzumelden:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eine Bestätigung über die Versicherung des neuen Kfz; dafür wird die siebenstellige EVB-Nummer benötigt. Diese erhalten Sie bei Ihrem Versicherer.
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Nachweis über die zuletzt durchgeführte Hauptuntersuchung (TÜV)
Beim Kauf des Gebrauchtwagens sollten die beiden Zulassungsbescheinigungen übergeben worden sein, genauso wie der Nachweis über die Hauptuntersuchung. Die eVB-Nummer gibt es bei der Versicherung. Eine Kfz-Versicherung ist nötig, um das Auto im Straßenverkehr führen zu dürfen. Deshalb ist die Versicherung auch Voraussetzung für die Anmeldung. Ein gültiges Dokument zur Identifizierung ist ebenfalls nötig.
Es ist außerdem auch möglich, die Anmeldung durch einen Vertreter erledigen zu lassen. Dafür ist eine schriftliche Vollmacht nötig. Der Vertreter muss außerdem seinen Ausweis und eine Kopie von dem Vollmachtgeber mit sich führen. Soll das Auto auf eine minderjährige Person zugelassen werden, so wird außerdem eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten benötigt.
Bei den Zulassungsbehörden gibt es für Vollmacht und Einwilligungserklärung oft Muster. Es muss daher kein eigener Text überlegt werden. Bei eigenen Vordrucken sollte vorher geklärt werden, ob diese anerkannt werden.
Das macht die Zulassungsstelle
Die Zulassungsstelle kümmert sich nach der erfolgten Anmeldung um folgende Formalitäten. Wer das Auto anmeldet, wird in den Fahrzeugpapieren als Fahrzeughalter vermerkt. Die Zulassungsstelle gibt zudem die Kennzeichennummer heraus, sowie die Stempelplaketten. Es kann auch ein Wunschkennzeichen erworben werden. Dieses kostet 10,20 € und sollte vorab reserviert werden. Zuletzt gibt es auf Anfrage noch eine Umweltplakette für das Auto.
Wer noch kein Kennzeichen hat, muss dieses noch bei einem Schilderdienst anfertigen lassen. Die Schilderdienste befinden sich meistens direkt in der Nähe der Zulassungen und sind nicht zu verfehlen. Nachdem das Kennzeichen angefertigt wurde, geht es noch einmal zurück zur Zulassungsbehörde. Denn dann muss es noch gestempelt bzw. gesiegelt werden.
Sind diese Formalitäten erledigt, ist das neue Auto erfolgreich angemeldet.
Altes Auto abmelden
Wer ein neues Auto anmelden will, hat vielleicht auch ein altes Auto zum Abmelden. Für die Abmeldung werden in den meisten Fällen die folgenden Dokumente benötigt:
- das zu entwertende Autokennzeichen
- die Anmeldebescheinigung vom Fahrzeughalter
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Verwertungsnachweis vom Demontagebetrieb (falls das Auto verschrottet werden soll)
Nach erfolgter Abmeldung wird automatisch eine Information an Versicherung und Hauptzollamt weitergereicht. Eventuell zu viel gezahlte Gebühren und Beiträge werden erstattet. Das alte Kennzeichen kann auch reserviert werden. Je nach Zulassungsbezirk ist der mögliche Reservierungszeitraum unterschiedlich (3 bis 12 Monate). Das bisherige Kennzeichen kann auf ein neues Fahrzeug übernommen werden. Auch in diesem Fall ist allerdings die Gebühr für das Wunschkennzeichen zu entrichten.
Wenn ein Gebrauchtwagen beim Händler gekauft wird, ist dieser meistens bereits abgemeldet. Wer das Auto kauft, kann es dann einfach anmelden.
Fahrzeug wird umgemeldet
Ist das Fahrzeug beim Verkauf noch angemeldet, muss es umgemeldet werden. Das funktioniert prinzipiell genauso wie bei der Anmeldung. Der Verkäufer muss der Zulassungsbehörde allerdings mitteilen, dass er sein Auto verkauft hat. Erledigt dies der Käufer, so entfällt die Pflicht durch den Verkäufer. Meldet der Käufer das Auto allerdings nicht rechtzeitig an, so sollte der Verkäufer die Meldung selbst erledigen. Denn nur so kann die Steuerpflicht enden.
Der beste Weg besteht darin, dass Auto bereits vor dem Verkauf abzumelden. So kann der Käufer das Auto dann anmelden und der Verkäufer hat damit nichts zu tun.
Überführungsfahrt mit dem vorherigen Besitzer
Wenn das Auto noch auf den vorherigen Besitzer zugelassen ist, so ist eine Überführungsfahrt meistens das Einfachste. Direkt nach dem Kauf, sollte daher der erste Weg zur Zulassungsstelle führen. Dort kann das Auto dann auf den Käufer umgemeldet werden. Bereits für diese Fahrt wird eine Deckungszusage der Kfz-Versicherung benötigt. Das Auto ist noch nicht auf den neuen Fahrer angemeldet, dieser fährt es aber bereits. Das Auto ist allerdings noch auf den bisherigen Besitzer angemeldet und somit auch versichert. Falls es während der Überführungsfahrt nun zu einem Unfall kommt, kann es zu Problemen beim Schadensfreiheitsrabatt des bisherigen Besitzers kommen. Gibt es allerdings eine Deckungszusage von der Kfz-Versicherung, bleibt der Schadensfreiheitsrabatt unangetastet.
Überführungsfahrt ist nicht möglich?
Wird das Auto außerhalb der Öffnungszeiten der Zulassungsstelle verkauft, ist eine Überführungsfahrt in der Regel nicht möglich. Dies betrifft zum Beispiel Verkäufe am Wochenende, abends oder an Feiertagen. Die Ummeldefrist für das Auto kann aber vertraglich beim Verkauf vereinbart werden. In der Regel wird von einer Ummeldung in einem Zeitraum von drei Tagen ausgegangen.
Der Verkäufer haftet auch hier nicht, wenn ein Unfall auf dem Weg zur Zulassung passiert. Deshalb unbedingt vor der Fahrt eine Klärung mit der Versicherung herbeiführen. Am besten sollte eine Kopie des Kaufvertrages zur Versicherung geschickt werden.
Heutzutage werden Gebrauchtwagen auch oft online gekauft und verkauft. Entsprechend hoch kann auch die Entfernung des aktuellen Standortes des Fahrzeugs sein. Ist das gekaufte Auto bereits abgemeldet und kann nicht so einfach zur nächsten Zulassungsstelle gebracht werden, bietet sich ein Kurzzeitkennzeichen an. Dieses kann fünf Tage verwendet werden. Erhältlich ist es bei der Zulassungsbehörde. Mit diesem Kennzeichen kann das Auto dann zur Kfz Zulassungsstelle überführt werden.
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