Was ist eine Umkennzeichnung?

Wenn Sie Ihre Kennzeichen verloren haben oder diese gestohlen wurden, müssen Sie Ihr Fahrzeug gebührenpflichtig umkennzeichnen. Dabei wird dieses auf ein neues Kennzeichen zugelassen. Hier werden die verlorenen oder gestohlenen Kennzeichen für 10 Jahre gesperrt um Missbrauch zu vermeiden. Sollten Sie Ihre Kennzeichen über uns erworben haben, greift in beiden Fällen die kostenlose Kennzeichenversicherung „Mein Schutzschild“. Dadurch übernehmen wir für Sie kostenfrei die Umkennzeichnung und die damit verbundenen Gebühren der Behörde und die Kosten der neuen Kennzeichen.

Dokumente

Die benötigten Unterlagen können je nach Zulassungsstelle unterschiedlich ausfallen.
In den meisten Fällen wir vor Ort folgendes benötigt:

  • TüV-Bescheinigung
  •  Personalausweis des Halters
  •  eVB-Nummer
  • ZB Teil I und II
    (Zulassungsbescheinigung)
  • Bei einer Firma
    • Gewerbeanmeldung
    • Handelsregisterauszug
    • Vollmacht
    • Personalausweiskopie des Unterschriftenberechtigten

Kennzeichen ist beschädigt

Wenn Ihr Kennzeichen beschädigt oder nicht mehr lesbar ist, müssen Sie keine Umkennzeichnung vornehmen. Hier können Sie das Kennzeichen wechseln und mit der selben Kennzeichenkombination ein Ersatzkennzeichen nutzen. 

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