Was mache ich bei Diebstahl oder Verlust meiner Zulassungsbescheinigungen?
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigungen verloren haben oder diese gestohlen wurden, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsstelle melden. Dabei handelt es sich um die Zulassungsstelle, bei der das KFZ angemeldet wurde. Anschließend dürfen Sie das Fahrzeug fürs erste auch ohne ZB II weiterführen.
Welche Unterlagen benötige ich zur Wiederbeschaffung?
Die benötigten Unterlagen unterscheiden sich von Behörde zu Behörde.
In den meisten Fällen benötigen Sie allerdings nachfolgende Dokumente:
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Was kostet der neue ZBII oder der neue Fahrzeugbrief?
Grundsätzlich müssen bei dem Verlust eines der beiden Dokumente jeweils beide ersetzt werden. Beide Unterlagen bilden eine Einheit und gehören zusammen. Aus diesem Grund fallen auch sowohl für den Fahrzeugschein (ZBI) als auch für den Fahrzeugbrief (ZBII) auf jeden Fall Gebühren an. Diese sind je nach Zulassungsstelle unterschiedlich. In den meisten Fällen kostet der neue Fahrzeugbrief ca. 60,00€. Der neue Fahrzeugschein hat meistens einen Preis von ca. 10,00€. Wobei hier eher von Gebühren die Rede ist.
Wie lange dauert es, den neuen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief auszustellen?
Nachdem Sie den Verlust oder den Diebstahl der Unterlagen angegeben haben, wird die Zulassungsstelle dies bei dem Kraftfahrtbundesamt in Flensburg melden. Diese werden anschließend eine Verlustmeldung öffentlich bekannt geben und 14 Tage warten. Sollten in dieser Zeit die Unterlagen nicht auffindbar sein, können Ihnen jeweils neue Dokumente ausgestellt werden. Mit den unterschiedlichen Arbeitsweisen der Behörden, kann sich hier ein Zeitraum von bis zu 6 Wochen ergeben.
Wir haben Ihnen dazu auch unser Formular zur Verlusterklärung als PDF zum herunterladen bereitgestellt.