Wie funktioniert die Fahrzeug Abmeldung?
Was ist eine Fahrzeug Abmeldung?
Eine Fahrzeug Abmeldung ist eine Stilllegung Ihres angemeldeten Kraftfahrzeugs. Nach einer Abmeldung dürfen Sie Ihr Fahrzeug im Straßenverkehr nicht mehr nutzen. In den meisten Fällen wird das Fahrzeug abgemeldet, wenn es verkauft wird oder kaputt ist. Weiterhin können Sie Ihr Fahrzeug abmelden, wenn Sie es für einen gewissen Zeitraum nicht mehr benötigen. Für die Zeit der Abmeldung sparen Sie sich Versicherungsbeiträge und die Kfz-Steuer.Wer meldet das Fahrzeug ab?
Als Fahrzeughalter sollten Sie versuchen, Ihr Fahrzeug selbst bei einer Kfz-Zulassungsstelle oder online abzumelden. Natürlich können Sie auch eine andere Person beauftragen, Ihr Fahrzeug abzumelden. Der Vertreter benötigt keine Vollmacht von Ihnen, nur die erforderlichen Dokumente (später mehr). Dementsprechend kann jede Person mit den passenden Unterlagen das Fahrzeug abmelden. Fragen Sie einfach einen Verwandten oder engen Freund, falls Sie für die Abmeldung keine Zeit haben.Welche Gründe gibt es für eine Fahrzeug Abmeldung?
- Ihr Fahrzeug wird verkauft.
- Das Fahrzeug ist zu alt.
- Sie hatten einen Unfall und das Fahrzeug wird nicht repariert.
- Sie können die laufenden Kosten für das Fahrzeug nicht mehr tragen.
- Es gibt andere Gründe, warum Sie das Fahrzeug nicht mehr benötigen, z. B. Umzug in eine Großstadt. Hier können Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Das Fahrzeug wäre überflüssig.
- Das Fahrzeug wurde gestohlen.
Hinweis: Sie können über Kroschke inzwischen problemlos für 19,90 € Ihr Auto digital abmelden. Wenn Sie das Fahrzeug nicht digital abmelden möchten, müssen Sie mit den Dokumenten zur Zulassungsstelle.
Welche Dokumente und Unterlagen sind für eine Fahrzeug Abmeldung notwendig?
Um Ihr Fahrzeug abzumelden, benötigen Sie verschiedene Dokumente und Unterlagen:- Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief).
- Das Kennzeichen des Fahrzeugs.
- Die aktuelle TÜV-Bescheinigung des Fahrzeugs.
- Personalausweis.
Wie läuft eine Fahrzeug Abmeldung ab?
Als Erstes müssen Sie die erforderlichen Unterlagen suchen und einen Termin mit der Kfz-Zulassungsstelle in Ihrer Nähe vereinbaren. Im nächsten Schritt wird dann das Kennzeichen mit der HU- und TÜV-Plakette entwertet. Sie müssen das Kennzeichen vom Fahrzeug abnehmen. Nach elf Tagen ist Ihr Kennzeichen wieder freigegeben. Bei der Zulassungsbehörde werden alle erforderlichen Unterlagen geprüft. Mit einer Unterschrift des Fahrzeughalters ist das Fahrzeug schließlich abgemeldet. Wenn Sie Ihr Fahrzeug endgültig abmelden möchten, benötigen Sie einen Verwertungsnachweis. Das Fahrzeug wird nach der Abmeldung an einen Entsorgungsbetrieb übergeben und verschrottet.Wo ist eine Fahrzeug Abmeldung möglich?
Im Grunde genommen können Sie Ihr Fahrzeug in einer Zulassungsbehörde in ganz Deutschland abmelden. Anmeldungen und Ummeldungen des Fahrzeugs müssen in der Zulassungsbehörde in der Nähe erfolgen. Abmeldungen sind im ganzen Land möglich.Online-Abmeldung
Fahrzeughalter haben auch die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug online abzumelden. Im Netz gibt es verschiedene Zulassungsportale, auf denen Sie Ihr Fahrzeug an- und abmelden können. Hier haben Sie auch die Möglichkeit, für ein neues Auto Ihr altes Kennzeichen zu reservieren.Welche Kosten entstehen bei einer Fahrzeug Abmeldung?
Eine Fahrzeug Abmeldung kostet in der Regel fünf bis zwölf Euro. Im Vergleich zu einer Fahrzeuganmeldung ist die Abmeldung verhältnismäßig günstig. Es kommt immer darauf an, wo Sie Ihr Fahrzeug abmelden. Bei Ihrer Zulassungsstelle, bei der Sie Ihr Fahrzeug angemeldet haben, zahlen Sie weniger. Jeder Zulassungsbezirk hat eine bestimmte Höhe für die Fahrzeug Abmeldung festgelegt. Es gibt also keine einheitlichen Regelungen. Bei einer Zwangsstilllegung entstehen jedoch Kosten zwischen 250 und 290 Euro. Eine Zwangsstilllegung führen die Behörden durch, wenn Versicherungsbeiträge nicht gezahlt wurden, oder das Auto nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen ist.Was passiert, wenn wichtige Dokumente fehlen?
Für die Abmeldung benötigen Sie unbedingt die Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein). Nur mit diesem Dokument kann das Fahrzeug eindeutig identifiziert werden. Dieses Dokument muss auch bei Verkehrskontrollen immer vorgezeigt werden. Wenn Sie den Fahrzeugbrief verlieren, müssen Sie den Verlust Ihrer Zulassungsstelle sofort mitteilen. Hier können Sie dann einen Fahrzeugbrief anmelden. Es müssen verschiedene Dokumente und Nachweise über den Verlust vorgezeigt werden können, z. B. eidesstattliche Versicherung oder den gemeldeten Diebstahl bei der Polizei. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) verlieren oder das Dokument gestohlen wurde, können Sie Ihr Fahrzeug ebenfalls nicht abmelden. Im Unterschied zum Verlust der Zulassungsbescheinigung I ist es aber erlaubt, das Fahrzeug zu fahren. Auch hier muss der Verlust unverzüglich gemeldet werden.Wie sieht es mit der Versicherung des Fahrzeugs aus?
Nach der Abmeldung Ihres Fahrzeugs wird Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung und das zuständige Finanzamt informiert. Versicherungsbeiträge oder andere Prämien, die Sie nach der Abmeldung weitergezahlt haben, bekommen Sie normalerweise erstattet. Nach der Abmeldung laufen die Voll- oder Teilkaskoversicherung und die Kfz-Haftpflichtversicherung als Ruheversicherung für eineinhalb Jahre weiter. In dieser Zeit müssen Sie keine Versicherungsbeiträge mehr zahlen. Nach den eineinhalb Jahren können Sie Ihre Versicherung erst wechseln.Hinweis: Sie können über Kroschke inzwischen problemlos für 19,90 € Ihr Auto digital abmelden.