Einige technische Änderungen am Fahrzeug, müssen bei der Zulassungsbehörde in Ihre Fahrzeugpapiere eingetragenwerden. Dies sind Änderungen, welche die Fahrzeugbeschreibung verändern. Sie sind durch ein Gutachten von einer zugelassenen Prüforganisation nachzuweisen.
Welche Änderungen erfordern eine Prüfung?
Die Bereiche der Änderungen können unterschiedlich ausfallen. Nachfolgend eine beispielhafte Auflistung einiger Änderungen, bei denen eine Prüfung mit Eintragung nötig ist:
Änderung der Fahrzeugklasse
Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder Anhängelast
Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
Dokumente
Die benötigten Unterlagen können je nach Zulassungsstelle unterschiedlich ausfallen. In den meisten Fällen wird vor Ort folgendes benötigt: