Eine Frau telefoniert mit der Polizei und begutachtet einen Parkrempler am Auto.

Schäden am Fahrzeug sind ein großes Ärgernis. Besonders, wenn sie durch Fremdeinwirkung entstehen. Treten diese Schäden an einem geparkten Fahrzeug auf, sprechen viele umgangssprachlich von einem Parkrempler. Oftmals entstehen beim Einparken vor allem kleine Schäden, weil die Fahrer mit geringer Geschwindigkeit unterwegs sind. Wie gehen Sie vor, wenn Sie davon betroffen sind? Ist ein Parkrempler als Unfallschaden zu werten? Was passiert, wenn Sie den Parkrempler zu spät bemerken? Wir klären diese Fragen auf und zeigen Ihnen, worauf es im Ernstfall ankommt.

Schaden beim Einparken: Was tun als Verursacher?

Parkrempler werden als Bagatellschäden eingestuft. Dennoch sollten Sie wissen, wie Sie im Ernstfall handeln müssen. Die richtige Reaktion, insbesondere, wenn Sie selbst für den Schaden verantwortlich sind, schützt Sie vor hohen Strafen. Verlassen Sie den Unfallort frühzeitig, begehen Sie Fahrerflucht. Verhalten Sie sich nicht richtig, oder reagiert der Geschädigte nicht entsprechend, drohen hohe Bußgelder. Wichtig ist, dass beide Parteien die persönlichen Daten austauschen. Dafür ist der Verursacher verantwortlich. So müssen Sie den Beschädigten ausfindig machen und dürfen den Unfallort nicht verlassen. Warten Sie circa 30 Minuten beim Auto und halten Sie nach dem Besitzer Ausschau.

Müssen Sie bei einem Parkrempler die Polizei rufen? Sofern der Besitzer des Autos nicht in der Nähe ist, müssen Sie die Polizei verständigen. Es genügt nicht, Ihre Daten auf einen Zettel schreiben und diesen am Auto zu hinterlassen. Ansonsten könnten die Behörden dieses Verhalten beim Verursachen eines Parkremplers als Fahrerflucht werten.

Hinweis: Weigert sich der Geschädigte der Kooperation, droht auch dieser Person ein Bußgeld. Schließlich benötigen Sie die Daten des Geschädigten. So zum Beispiel, um bei Ihrer Vollkaskoversicherung einen Reparaturanspruch Ihres Fahrzeugs geltend zu machen.

Parkrempler was ist zu tun als Geschädigter?

Wenn Sie selbst Geschädigter sind, gibt es mehrere Möglichkeiten, damit umzugehen. Hier kommt es darauf an, ob Ihnen der Verursacher bekannt ist oder nicht.

Verursacher ist bekannt

Wenn Sie selbst zum Geschädigten werden, sollten Sie in Ihrem Interesse den Verursacher ausfindig machen. Tauschen Sie anschließend die Versicherungs- und Personendaten aus. Falls es Zeugen gibt, sollten Sie deren Kontaktdaten aufschreiben. Zeugen sind hilfreich, wenn der Unfallverursacher seine Schuld von sich weist.

Liegt Ihnen zumindest das Kennzeichen des Verursachers vor, kann Ihre Autoversicherung oder die Polizei Näheres über den Verursacher herausfinden. Nach der Abfrage kennen Sie die relevanten Versicherungsdaten des Fahrzeughalters. Nach Austausch der Personalien oder die Abfrage des Kennzeichens bei der Polizei teilen Sie dies Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung mit. Diese bespricht das weitere Vorgehen mit Ihnen. Anschließend können Sie den Schaden in einer Werkstatt reparieren lassen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  • Verursacher/ Geschädigten ausfindig machen
  • Kennzeichen notieren
  • Versicherungs- und Personendaten notieren
  • Kfz-Versicherung kontaktiere
  • Schaden reparieren lassen

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Verursacher ist unbekannt

Schwieriger wird es, wenn Ihnen der Verursacher unbekannt ist. Diesen ausfindig zu machen, kann eine Herausforderung sein. Wenn es keine Zeugen gibt, stehen Sie mit leeren Händen da. Können Sie den Verursacher nicht ausfindig machen, gehen Sie als Erstes zur Polizei und anschließend zu Ihrer Versicherung. Falls Sie eine Vollkaskoversicherung besitzen, ist der Schaden abgedeckt.

Bei Parkremplern handelt es sich meist um kleine Schäden, die die Funktion des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen. Wenn Sie verhindern wollen, dass die Versicherungskosten steigen, sollten Sie selbst für den Schaden aufkommen. Gewisse Versicherungen beinhalten einen Rabattschutz. Dieser sorgt dafür, dass der monatlich zu entrichtende Beitrag gleichbleibt. Um sicherzugehen, dass der Beitrag nicht ansteigt, sollten Sie sich mit Ihrer Versicherung austauschen.

Entscheiden Sie sich für den Weg über Ihre Vollkaskoversicherung, müssen Sie oftmals nur einen Teil der Kosten übernehmen. Hier kommt die vereinbarte Selbstbeteiligung zum Tragen. Besitzen Sie hingehen keine Vollkaskoversicherung, müssen Sie den Schaden in diesem Fall aus der eigenen Tasche bezahlen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  • 30 bis 60 Minuten am Unfallort warten
  • Bei Nichteintreffen: Polizei verständigen
  • Unfall schildern
  • Falls Daten beider Parteien vorhanden: Kfz-Versicherung kontaktieren und Schaden reparieren lassen
  • Falls Daten nicht vorhanden: Schaden eventuell selbst bezahlen
Ein grüner Pkw steht sehr nah am vorausstehenden Fahrzeug.

© G.Evgenij/shutterstock.com | In engen Parklücken kommt es häufig zu leichten Parkremplern.

Was ist bei einem Parkrempler ohne sichtbaren Schaden zu tun?

Manchmal ist es nur ein sichtbarer und leicht zu entfernender Kratzer. Einige Schäden lassen sich jedoch nicht direkt erkennen. Entsprechend sollten Sie am Unfallort verweilen, bis die andere Partei aufzufinden ist. Laut Gesetzgeber ist dies Ihre Pflicht. Hier ist die Vorgehensweise anschließend nicht zu der bei einem sichtbaren Schaden zu unterscheiden.

Hinweis: Wurden Sie Opfer eines Parkremplers ohne sichtbaren Schaden, können Sie auf einen Besuch bei der Autowerkstatt bestehen. So stellen Sie sicher, dass auch kein verdeckter Schaden zustande kam.

Was ist nun zu tun, wenn ich den Schaden nicht bemerke?

Es kann vorkommen, dass Sie den Schaden erst zu Hause bemerken. In diesem Fall ist es zu spät. Es lässt sich nicht mehr herausfinden, welches Auto in der Nähe stand. Auch wer der Übeltäter sein könnte, ist nicht fest zu stellen.

In der Regel können Sie nicht wissen, ob Sie selbst für den Schaden verantwortlich sind oder jemand anderes. Hier empfiehlt sich der Gang zur Polizei. Vielleicht hat sich die andere Partei bereits gemeldet. Wenn nicht sicher ist, welche Partei für den Schaden verantwortlich ist, gilt es die Versicherung zu informieren. Im Idealfall findet sie heraus, wer der Verursacher ist. Wenn dem nicht so ist, bleibt zu hoffen, dass sich Zeugen melden. Lässt sich der andere Autofahrer nicht ausfindig machen, müssen Sie die Kosten übernehmen.

Wer zahlt den Schaden?

Wurde der Verursacher identifiziert, muss sich der Geschädigte keine Sorgen über die Kosten machen. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers, ist verpflichtet, die Reparatur zu bezahlen. So können Sie Ihr Auto reparieren lassen. Falls der Verursacher nicht feststeht, muss der Geschädigte die Reparatur aus eigener Tasche bezahlen. Falls eine Vollkaskoversicherung besteht, könnte auch diese die Kosten übernehmen.

Umgang mit Zeugen bei Parkremplern

Wenn es zu einem Parkrempler kommt, sind Zeugen extrem wertvoll. Sollten Sie Zeugen des Vorfalls sein, notieren Sie sich deren Kontaktdaten. Dies kann im Nachhinein sehr hilfreich sein, um den Hergang zu klären. Falls Sie selbst in einen Parkrempler verwickelt sind, suchen Sie aktiv nach Zeugen und bitten Sie um deren Aussagen. Ein freundliches und respektvolles Auftreten ist dabei essenziell. Zeugen können die Glaubwürdigkeit Ihrer Darstellung enorm steigern und im Falle von Unstimmigkeiten eine entscheidende Rolle spielen.

Rolle der Dashcam bei Parkremplern

Dashcams helfen Ihnen, Parkrempler zu dokumentieren. In Deutschland müssen Sie dabei Datenschutzregeln beachten. Ständiges Aufzeichnen verstößt gegen die Privatsphäre anderer und ist daher problematisch. Nutzen Sie Ihre Dashcam so, dass sie nur im Falle eines Vorfalls aufzeichnet. So zum Beispiel durch Bewegungssensoren oder manuelle Aktivierung. Dies macht Ihre Aufnahmen rechtlich vertretbar. Denken Sie daran, die Aufnahmen nicht zu veröffentlichen und sie nur bei Bedarf der Polizei oder im Gericht vorzulegen. So nutzen Sie Ihre Dashcam effektiv und bleiben im Einklang mit dem Gesetz.

Rechtliche Konsequenzen

Die rechtlichen Konsequenzen eines Parkremplers sind nicht zu unterschätzen. Bei Fahrerflucht drohen ernsthafte Strafen. Wenn Sie einen Parkrempler verursachen, hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten am beschädigten Fahrzeug. Melden Sie den Vorfall so schnell wie möglich der Polizei, falls der Fahrzeughalter nicht direkt erreichbar ist. Dies zeigt Ihr verantwortungsbewusstes Handeln und kann rechtliche Konsequenzen mildern. Vermeiden Sie es, Schuldzuweisungen zu machen oder anzunehmen, bevor die Sachlage vollständig geklärt ist. Ein korrektes und besonnenes Vorgehen schützt Sie vor unnötigen rechtlichen Schwierigkeiten.

Update 24.01.2024: Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP vertritt die Ansicht, dass das Delikt der Unfallflucht nicht länger als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit bewertet werden sollte. Das hätte eine erhebliche Reduzierung der Strafmaßnahmen zur Folge. Die Standpunkte dazu sind jedoch sehr unterschiedlich, da die ursprünglich festgelegten hohen Strafen nicht ohne triftigen Grund eingeführt wurden. Mehr dazu im Interview vom Strafrechtsprofessor Jan Zopfs beim SWR.

Vorbeugende Maßnahmen gegen Parkrempler

Um Parkrempler zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie immer achtsam einparken. Verwenden Sie alle Hilfsmittel, die Ihr Fahrzeug bietet, wie Rückfahrkameras oder Einparkhilfen. Achten Sie auf die Größe der Parklücke und lassen Sie genügend Platz zum Manövrieren. Eine weitere effektive Maßnahme ist das bewusste Auswählen Ihres Parkplatzes. Parken Sie möglichst in weniger frequentierten Bereichen, um das Risiko von Parkremplern zu minimieren. 

Fazit

Parkrempler oftmals nicht vermeidbar. Gelten Sie als Verursacher des Schadens, müssen Sie die Kontaktaufnahme zum Geschädigten suchen. Ihre Haftpflichtversicherung übernimmt hier die Reparaturkosten. Sind Sie Opfer des Parkremplers gilt es den Schuldigen ausfindig zu machen. Nach Austausch der Personalien können Sie die Reparaturkosten bei der Versicherung geltend machen. Ist der Verursacher nicht aufzufinden, müssen Sie die Kosten für die Reparatur selbst tragen oder an Ihre Vollkaskoversicherung weiterreichen. Die Beschädigungen bei einem Parkrempler sind nicht so groß, wie bei einem Auffahrunfall. Deshalb lohnt es sich, die Reparaturkosten lieber selbst zu zahlen.

Häufige Fragen

Ist ein Parkrempler ein Unfallschaden?

Ja, ein Parkrempler gilt als kleiner Unfallschaden. Sie sollten sich deswegen gewissenhaft verhalten. Sie müssen zudem mindestens 30 und am besten 60 Minuten am Unfallort warten. Wenn Sie die andere Partei nicht auffinden, muss die Polizei informiert werden.

Kann man Parkrempler nicht bemerken?

Grundsätzlich können leichte Berührungen der Karosserie untergehen. Zum Beispiel wenn sich das getroffene Auto im Leerlauf ohne Bremse befindet und nachgibt. Bemerken Sie einen leichten Parkrempler nicht, besteht keine Fahrerflucht, falls Sie den Ort verlassen. Hier gilt es die Vorsätzlichkeit nachzuweisen.

Welche Strafe bei Parkrempler?

Begehen Sie nach einem Parkrempler Fahrerflucht, droht eine Geldstrafe bis zu 1.300 Euro, Punkte in Flensburg und auch eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre. Die Strafen mildern sich ohne vorsätzliches Handeln und wenn Sie sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei melden.