Ein Polizist notiert die Aussagen eines Zeugen während der Befragung auf der Straße.

Die Sicherheit auf unseren Straßen betrifft uns alle. Als verantwortungsbewusste Bürger können Sie einen wichtigen Beitrag leisten, indem Sie Fehlverhalten im Straßenverkehr melden. Das geht einfach online und hat für Sie sowie die Behörden den Vorteil, dass dies den Prozess erheblich vereinfacht. Wie Sie Verkehrsvergehen online melden und viele weitere Tipps zur Verbesserung der Verkehrssicherheit haben wir für Sie hier zusammengestellt.

Warum Verkehrsvergehen melden wichtig ist

Das Melden von Verkehrsvergehen ist für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer entscheidend. Sie schützen damit die Allgemeinheit und tragen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Durch Ihre Meldung helfen Sie, Unfälle zu verhindern und Wiederholungstäter zu identifizieren. Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO) bilden die rechtliche Grundlage für sicheres Verhalten im Straßenverkehr. Ihre Meldung unterstützt die Polizei bei der Durchsetzung dieser Gesetze. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Verfolgung von Verkehrsdelikten und zur Prävention.

Bedenken Sie: Sie nehmen so aktiv Einfluss auf die Verkehrskultur und fördern ein rücksichtsvolles Miteinander auf unseren Straßen.

Verkehrsvergehen online melden: die Möglichkeiten

Die Digitalisierung eröffnet neue Wege, Verkehrsverstöße einfach und effizient zu melden. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Online-Portale der Polizei: Viele Bundesländer besitzen eigene Webseiten für Anzeigen.
  • Bußgeldstellen-Websites: Einige Städte ermöglichen direkte Meldungen an die zuständige Behörde.
  • Spezielle Apps: Sie gibt es, um unterwegs schnelle Meldungen vorzunehmen.
  • E-Mail: Sie geht direkt an die zuständige Polizeidienststelle oder Bußgeldstelle.

Das Online-Melden von Verkehrsvergehen bietet mehrere Vorteile. Sie sparen Zeit, da Sie keine Wartezeiten in Kauf nehmen oder Anfahrtswege zur Polizeidienststelle zurücklegen. Die Dokumentation gestaltet sich ebenfalls einfach, denn Sie laden Beweismaterial wie Fotos oder Videos direkt hoch. Zudem ermöglicht Ihnen die Online-Meldung große Flexibilität – Sie haben die Möglichkeit, Vorfälle zu jeder Tages- und Nachtzeit zu melden - unabhängig von den Bürozeiten der Behörden.

Ein Nachteil ist, dass bei der Online-Meldung die persönliche Beratung fehlt. Diese ist für komplexere Fälle unerlässlich. Teilweise bestehen für den Einzelnen technischen Hürden, weswegen es dann besser ist, sich direkt an eine Polizeidienststelle zu wenden. Trotz dieser Einschränkungen überwiegen für viele Bürger die Vorteile der schnellen und unkomplizierten Online-Meldung.

Für eine erfolgreiche Online-Meldung beachten Sie:

  • präzise Schilderung des Vorfalls
  • Angabe von Ort, Datum und Uhrzeit
  • Beschreibung des Fahrzeugs (Kennzeichen, Marke, Farbe)
  • Beifügen von Beweisen (Fotos, Videos)
  • Ihre Kontaktdaten für Rückfragen

§ 158 der Strafprozessordnung (StPO) regelt die Möglichkeit, Straftaten bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes anzuzeigen. Der exakte Text lautet:
(1) Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten angebracht werden. Die Anzeige und der Strafantrag sind durch die aufnehmende Stelle zu protokollieren oder auf sonstige Weise zu dokumentieren. (…)

Das Online-Melden fällt unter diese Regelung und ist rechtlich gleichwertig mit einer persönlichen Anzeige auf der Polizeiwache.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Verkehrssünder online melden

1. Vorbereitung:

  • Notieren Sie Datum, Uhrzeit und genauen Ort des Vorfalls
  • Erfassen Sie das Kennzeichen, die Marke und Farbe des Fahrzeugs
  • Beschreiben Sie den Fahrer, falls möglich
  • Sichern Sie Beweismaterial (Fotos, Videos)

2. Plattform finden:

  • Besuchen Sie die Website Ihrer zuständigen Polizeidienststelle oder Bußgeldstelle
  • Suchen Sie nach dem Bereich für Online-Anzeigen oder Verkehrsvergehen
  • Einige Bundesländer stellen auch Plattformen dafür zur Verfügung, zum Beispiel die Onlinewache in Baden-Württemberg

3. Vorfall beschreiben:

  • Füllen Sie das Online-Formular aus
  • Schildern Sie den Sachverhalt präzise und objektiv
  • Vermeiden Sie emotionale oder wertende Aussagen

4. Beweise hochladen:

  • Fügen Sie Ihre Fotos oder Videos bei
  • Laden Sie weitere relevante Dokumente hoch (zum Beispiel Skizzen)

5. Persönliche Daten angeben:

  • Tragen Sie Ihre Kontaktinformationen ein
  • Erklären Sie sich als Zeuge verfügbar

6. Absenden und Bestätigung:

  • Überprüfen Sie alle Angaben auf Richtigkeit
  • Senden Sie die Meldung ab
  • Notieren Sie sich die Vorgangsnummer für Rückfragen

Spezifische Fälle und deren Meldung: wichtige Beispiele im Überblick

Autofahrer anzeigen wegen Gefährdung:
§ 315c StGB definiert die Gefährdung des Straßenverkehrs.
Sie liegt vor, wenn andere Verkehrsteilnehmer durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten konkret gefährdet werden.

Beispiele:

  • Rasen innerhalb geschlossener Ortschaften
  • Fahren unter erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • gefährliches Überholen - insbesondere an unübersichtlichen Stellen
  • Missachtung der Vorfahrt mit Beinahe-Unfall

Tipps für die Meldung:

  • Beschreiben Sie detailliert die Gefahrensituation.
  • Notieren Sie Zeugen und deren Kontaktdaten.
  • Geben Sie an, wie Sie selbst oder andere konkret gefährdet wurden.

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Anzeige gegen Autofahrer erstatten

Allgemeine Verstöße:

  • Falschparken - insbesondere auf Geh- oder Radwegen oder Falschparken an Ladesäulen (§ 12 StVO)
  • Rotlichtmissachtung (§ 37 StVO)
  • Nutzung elektronischer Geräte am Steuer (§ 23 Abs. 1a StVO)
  • nicht angepasste Geschwindigkeit (§ 3 StVO)

Rechtliche Grundlagen:
§ 1 StVO fordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.
Jeder Verstoß hat spezifische Paragrafen in der StVO oder im StVG.

Konsequenzen:

  • Verwarnungsgeld bei geringfügigen Verstößen (bis 55 Euro)
  • Bußgeld bei schwereren Verstößen (ab 60 Euro)
  • Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg
  • Fahrverbot bei besonders schweren oder wiederholten Verstößen

Fahrerflucht anzeigen:
Hiermit ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB gemeint.
Je nach Schwere ist es eine Straftat mit möglicher Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Meldeschritte:

  1. Rufen Sie umgehend die Polizei (110).
  2. Sichern Sie alle vorhandenen Unfallspuren.
  3. Suchen Sie nach Zeugen und notieren Sie deren Kontaktdaten.
  4. Erstellen Sie, Fotos oder Videos der Situation.
  5. Reichen Sie eine detaillierte Online-Anzeige ein, inklusive aller gesammelten Informationen.

Bei der Meldung aller genannten Fälle greift der Grundsatz: Je mehr Details Sie liefern können, desto höher die Chance auf eine erfolgreiche Verfolgung des Vergehens. Nutzen Sie die Online-Plattformen Ihrer zuständigen Polizeidienststelle oder Bußgeldstelle für eine schnelle und effiziente Meldung. Beachten Sie, dass falsche Anschuldigungen strafbar sind (§ 164 StGB). Wenn Sie sich unsicher sind oder nicht selbst den Vorfall beobachtet haben, gehen Sie mir größter Vorsicht vor. In diesen Fällen kommunizieren Sie am besten direkt mit der Polizei und geben an, dass es sich um eine Vermutung handelt.

Was passiert nach der Meldung?

Nach Eingang Ihrer Meldung prüft die zuständige Behörde den Sachverhalt. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit Vorgangsnummer. Die Behörde ermittelt den Fahrzeughalter und fordert eine Stellungnahme an. Bei hinreichendem Tatverdacht leitet die Polizei ein Verfahren ein. Mögliche Konsequenzen für den Täter reichen von Verwarnungsgeldern über Bußgelder bis hin zu Fahrverboten oder strafrechtlichen Sanktionen. Die Behörde arbeitet nach dem Legalitätsprinzip (§ 152 Abs. 2 StPO) und steht in der Pflicht, allen Hinweisen nachzugehen. Sie als Melder werden nur bei Bedarf als Zeuge kontaktiert. Eine Information über den Ausgang des Verfahrens erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen in der Regel nicht. Bei Interesse können Sie sich aber nach dem Verfahrensstand erkundigen, indem Sie Ihre Vorgangsnummer angeben.

Fazit

Wenn Sie gefährlich agierende Autofahrer melden, sind sie kein Denunziant. Warum? Weil jede Meldung dazu beiträgt, Unfälle zu verhindern und Leben zu retten. Nutzen Sie daher die vorgestellten Online-Möglichkeiten für effiziente Meldungen und behalten Sie im Hinterkopf: Die StVO und das StVG bilden die rechtliche Grundlage für sicheres Verhalten im Straßenverkehr. Gemeinsam fördern wir ein rücksichtsvolles Miteinander auf unseren Straßen. Ihr Engagement ist wertvoll für die Gesellschaft. Bleiben Sie aufmerksam und melden Sie Verstöße verantwortungsvoll. Zum Beispiel, wenn Sie einen Parkrempler beobachten.

Häufige Fragen

Kann man Autofahrer melden?

Beobachten Sie einen Verstoß, können Sie dies der Polizei melden. Entweder vor Ort, direkt auf der Wache oder auch über diverse Online-Portale der Polizei in den einzelnen Bundesländern.

Kann ich einen Raser anzeigen?

Auch Raser können Sie bei jeder Polizeistelle oder online anzeigen. Denken Sie daran, alle Zeugen zu benennen und den Ort und Zeitpunkt genau zu nennen.

Ist eine anonyme Anzeige wirklich anonym?

Grundsätzlich ja, allerdings wird anonymen Anzeigen selten nachgegangen.