Auto abgeschleppt - was tun?
Wenn das eigene Auto plötzlich abgeschleppt wurde, ist der Fahrzeugbesitzer zunächst einmal schockiert. Tausend Fragen schwirren durch den Kopf. Wo befindet sich mein Wagen? Ist er beschädigt? Wann bekomme ich ihn zurück? Was wird mich das kosten? Wie komme ich jetzt nach Hause? Im folgenden Beitrag gehen wir auf die gängigsten Fragen rund um das Abschleppen ein.
Das erwartet Sie in diesem Artikel
(Lesedauer ca. 5 Min.)
Diese Strafen gibt es fürs Falschparken
Zunächst besteht kein Grund zur Panik. Ein Auto abzuschleppen ist üblicherweise das letzte Mittel, zu dem die Ordnungshüter greifen, wenn Sie ein Fahrzeug nicht verkehrsgerecht abgestellt haben. Nur weil Sie vergessen haben, in der Einkaufsmeile einen Parkschein zu lösen, kommt nicht gleich der Abschleppwagen. Gleiches gilt, wenn Sie die Parkscheibe nicht korrekt gestellt oder die Parkdauer etwas überzogen haben. Wenn Sie das Auto versehentlich im Parkverbot abgestellt haben, kommen Sie in vielen Fällen noch mit einem Ordnungsgeld davon.
Typische Ordnungsgelder für falsches parken
Je nach Verstoß kommen laut aktuellen Bußgeldkatalog unterschiedliche Ordnungsgelder zusammen.
10 Euro für das Parken in folgenden Bereichen:
- Einer Kreuzung
- Vor Grundstückseinfahrt
- vor abgesenktem Bordstein
- außerhalb von gekennzeichneten Flächen in einem verkehrsberuhigten Bereich
- auf einer Hauptstraße außerhalb von Ortschaften
- über Schachtdeckeln
- innerhalb eines Parkverbots
Folgt daraus eine Behinderung, erhöht sich das Ordnungsgeld auf 15 Euro.
Bei einer Parkdauer über 3 Stunden auf 20 Euro, beziehungsweise 30 Euro, falls eine Behinderung vorliegt.
25 Euro bis 50 Euro für folgendes Falschparken:
- mit Sichtbehinderung vor einer Ampel oder einem wichtigen Verkehrszeichen
- in einer Halteverbotszone oder im absoluten Halteverbot
- in einem Kreisverkehr oder auf einem Taxistand
55 Euro bis 110 Euro für das Parken:
- in zweiter Reihe
- auf Geh-, beziehungsweise Radwegen
Für die Behinderung des Einsatzes eines Rettungswagens oder der Feuerwehr durch falsches Parken werden ebenfalls 100 Euro fällig. Außerdem erwartet Sie ein Punkt in Flensburg.
Hinweis: Sämtliche Parkverbote - zum Beispiel Parken auf Gehwegen - gelten auch für Motorräder oder anderweitige Krafträder. Es gibt auch gesonderte Straßen für Falschparker an Ladestationen.
Weitere Informationen zu den Ordnungsgeldern finden Sie bei der Bundesregierung.
Wann wird man abgeschleppt?
In vielen der geschilderten Fällen wird nicht nur das Bußgeld fällig. Die Polizei oder das Ordnungsamt können das Abschleppen des Fahrzeugs anordnen, wenn in ihren Augen dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Besonders wenn Autos wie folgt abgestellt wurden:
- in Halteverbotszonen
- vor Ein- und Ausfahrten
- auf Radwegen
- auf Gehwegen
- unberechtigterweise auf Behinderten-Parkplätzen
Dies ist nicht verwunderlich, da in diesen Fällen eine grobe Zumutung oder gar Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer vorliegt.
Wie wird ein Auto abgeschleppt?
Autos werden in Deutschland üblicherweise mit einem Abschleppwagen abgeschleppt. Das Fahrzeug wird hierbei mit einem Ausleger auf die Ladefläche des Abschleppwagens befördert. Anders ist dies oftmals nicht möglich. Das liegt an einem verschlossenen Auto und der angezogen Handbremse oder eingelegten Gang. Der Ausleger wird dabei mit Bändern an den Felgen des Autos befestigt. Schäden entstehen bei diesem Vorgang mit sorgfältiger Durchführung nicht.
Eine andere Möglichkeit des Abschleppens ist die sogenannte Abschleppbrille. Dies ist eine Vorrichtung am Heck des Abschleppwagens, auf die das abzuschleppende Auto mit der Vorderachse aufgelegt und angehoben wird. Die Hinterachse bleibt dann beim Abschleppen in Kontakt mit der Fahrbahn. Diese Form des Abschleppens bietet sich bei frontgetriebenen Fahrzeugen an, bei denen die Handbremse nicht angezogen wurde.
Dürfen auch Privatpersonen ein Auto abgeschleppten lassen?
In den meisten Fällen verfügt die Polizei, dass ein Auto abgeschleppt werden soll. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Parkverstoß im öffentlichen Raum stattfindet. Wenn ein wütender Fußgänger bemerkt, dass ein Fahrzeug quer über dem Gehweg parkt, darf er nicht auf eigene Faust den Abschleppdienst anrufen. Stattdessen muss dieser zunächst einmal die Polizei verständigen, welche dann alles Weitere in die Wege leitet.
Anders sieht dies aus, wenn sich der Parkverstoß auf einem Privatgrundstück ereignet. Wenn ein Fahrzeug ohne Zustimmung auf dem Grundstück abgestellt wurde oder die Einfahrt versperrt, darf der Grundstückseigentümer selbst den Abschleppdienst in Anspruch nehmen. Allerdings muss er dann zunächst die Kosten vorstrecken und gegebenenfalls ihre Begleichung durch den Parksünder gerichtlich erwirken. Zumindest, wenn dieser sich nicht einsichtig zeigen sollte.
Achtung: Steht der Parksünder vor einer Einfahrt aber noch im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs, ist wiederum die Polizei zuständig.
So lässt sich das Abschleppen noch vermeiden
Sie kommen aus dem Einkaufszentrum zurück und sehen, wie der Abschleppwagenfahrer gerade dabei ist, Ihr Auto an den Haken zu nehmen? Kein Problem. Entschuldigen Sie das Missgeschick und bitten Sie den Fahrer oder die anwesende Polizei höflich, noch von der Maßnahme abzusehen. Fahren Sie dann den Wagen umgehend bei Seite. In solchen Fällen sind die Ordnungshüter oft noch kulant und lassen Sie bloß das Bußgeld und gegebenenfalls die Leerfahrt Abschleppdienst Kosten zahlen.
Anders sieht es dagegen aus, wenn der Abschleppwagen bereits die Fahrt mit Ihrem Wagen aufgenommen hat. Sie kommen aus dem Einkaufszentrum und sehen Ihr Auto gerade noch auf dem Tieflader davonfahren? Dann nützt alles nichts, auch wenn Sie wild mit den Armen rudern. Das Auto ist abgeschleppt und Kosten entstehen.
Haben Sie die Parkscheibe vergessen oder kein Kleingeld für den Parkautomaten? Dann hinterlassen Sie zumindest einen erklärenden Zettel mit ihrer Handynummer hinter der Windschutzscheibe. Freundliche Ordnungshüter können Sie in diesem Fall noch kontaktieren und zum Umparken auffordern. Diese sind allerdings nicht dazu verpflichtet!
Von Polizei abgeschleppt Kosten kalkulieren
Die Kosten fürs Auto abschleppen variieren je nach den Umständen. In welcher Gemeinde das Parkdelikt sich ereignete, spielt ebenso eine Rolle, wie erschwerende Verhältnisse bei der Umsetzung des Wagens. In Berlin werden etwa rund 225 Euro für Fahrzeuge unter 3,5 t und rund 565 Euro für Fahrzeuge über 3,5 t fällig. Bei erschwerenden Bedingungen werden für jede halbe Stunde des Einsatzes nochmals 137 Euro fällig. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Auto so geparkt wurde, dass der Abschleppwagen nicht unmittelbar herankann,
In Hamburg liegen die Kosten für das Abschleppen eines Pkw dagegen schon bei 250 bis 380 Euro. Zu beachten ist auch, dass zusätzlich zum Abschleppen noch eine Verwahrgebühr hinzukommt. Ist das Auto abgeschleppt, sind die Kosten pro Tag meist 15 Euro oder mehr.
Was sollten Sie tun, wenn Ihr Auto abgeschleppt wurde?
Ist das eigene Auto abgeschleppt, herrscht zunächst einmal Verwirrung. Das Beste ist, zunächst die Nummer der örtlichen Polizei oder Ordnungsamt-Stelle zu rufen. Melden Sie sich dazu am besten bei der Behörde und nicht über die Notrufnummer 110. Dort erfahren Sie, wo Sie das Fahrzeug abholen können. Um zusätzliche Verwahrungsgebühren zu vermeiden, sollten Sie dies auch baldmöglichst tun. Bringen Sie dazu diese Dokumente mit:
Sie können die Gebühren für das Abschleppen auch gleich beim Unternehmen begleichen.
Fazit
Falsch parken kann teuer sein. Noch teurer wird es, wenn das Auto versetzt oder abgeschleppt wurde. Wichtig ist es hier die Ruhe zu bewahren. Ein Streit mit dem Abschleppdienst oder dem Ordnungshüter führt zu nichts. Hier müssen Sie sich darauf einstellen, den Aufwand auf sich zu nehmen und das Fahrzeug nach Zahlung der Gebühren abzuholen. Vor allem beim Abschleppen von Elektroautos ist einiges zu beachten.
Häufige Fragen
Wie finde ich mein Auto wenn es abgeschleppt wurde?
Durch einen Anruf bei Ihrer örtlichen Polizei finden Sie heraus, wo Ihr Auto nun nach dem Abschleppen steht. Das Auto wurde vielleicht auf einen anderen Parkplatz versetzt oder steht auf dem nächstgelegenen Abschlepphof.
Wie viel kostet es wenn ein Auto abgeschleppt wird?
Die Kosten variieren je nach Region und Umstand des Abschleppens. In der Regel müssen Sie mit 100 Euro rechnen. Hinzu kommen Verwahrungsgebühren ab 15 Euro täglich.
Wer muss beim Abschleppen zahlen?
Kann der Fahrer nicht übermittelt werden, muss der Fahrzeughalter für die Kosten aufkommen. Wenn Sie ein Auto auf einem Privatgelände abschleppen möchten, müssen Sie die Kosten dafür vorstrecken.