Eltern uebergeben Ihren Autoschlüssen an Ihr Familienmitglied.

Es gibt viele Gründe, weshalb es sich anbietet, ein Auto an ein Familienmitglied weiterzureichen. Vielleicht als großzügiges Geschenk zu Weihnachten, zum Geburtstag oder für eine bestandene Prüfung des Kindes. Groß werden Sie alle und dürfen sich meistens im Laufe der Zeit über einen Führerschein freuen. Damit die ersten Erfahrungen auf einem bekannten Fahrzeug gesammelt werden, übertragen viele einen Wagen auf das Kind. 

Wenn ein Auto an ein Familienmitglied übertragen werden soll, muss dafür eine Kfz Umschreibung bzw. Kfz Ummeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle erfolgen.

Die Formalitäten dafür müssen bei der Kfz-Zulassungsstelle erledigt werden. Dafür sind einige Unterlagen und Bedingungen nötig. Zudem ist auch eine Gebühr zu zahlen. 

Die benötigten Dokumente und Voraussetzungen

Bei der Ummeldung ist der Versicherungsschutz der wichtigste Punkt. Der neue Halter muss nachweisen, dass der Versicherungsschutz besteht und gültig ist. Dafür wird eine eVB-Nummer benötigt. Diese erhalten Sie bei der Versicherung. Ebenfalls ist es möglich, die Schadensfreiheitsklasse zu übertragen. Um die Ummeldung in der Zulassungsstelle durchführen zu lassen, werden zudem oftmals die folgenden Unterlagen benötigt:

  • TüV Bescheinigung
  • Personalausweis des neuen Halters
  • eVB Nummer
  • ZB I (Zulassungsbescheinigung Teil 1; ehem. Fahrzeugschein)
  • ZB II (Zulassungsbescheinigung Teil 2; ehem. Fahrzeugbrief)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Alte Kennzeichen (Wenn die Kennzeichen nicht mehr genutzt werden)

Der alte Halter muss sich bei der Ummeldung nicht ausweisen, das ist nur beim neuen Halter nötig. Wer sich unsicher ist, ob er tatsächlich alle erforderlichen Dokumente vorliegen hat, sollte im Vorfeld die Kfz-Zulassungsstelle kontaktieren. Hier kann auch eine telefonische Auskunft erfolgen. Dies ist vor allem relevant, da sich die benötigten Unterlagen von Amt zu Amt unterscheiden. Bei uns können Sie sich auch online anzeigen lassen, welche Dokumente Sie benötigen.

Voraussetzungen

Zunächst darf der neue Halter keine offenen Schulden haben, die aus vorherigen Kfz-Zulassungen resultieren. Andere Schulden spielen keine Rolle und werden auch nicht abgefragt. Auch bei der Kfz-Steuer darf es keine Zahlungsrückstände geben. Wenn die Zulassung durch eine zweite Person erfolgen soll, muss zudem eine Vollmacht vorliegen.

Falls noch Beträge für Zulassungen oder Steuern offen sind, sollten diese vor der Ummeldung beglichen werden. Offene Beträge für Zulassungen können auch direkt vor Ort bei der Kfz-Zulassungsstelle beglichen werden. Danach steht der Ummeldung nichts mehr im Wege.

SIE WOLLEN NICHT WARTEN?
KFZ ONLINE ZULASSEN

Wir kümmern uns um die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung von Ihrem Fahrzeug. Beauftragen Sie uns in 5 Minuten und reichen Sie die Dokumente einfach nach!

Die Kosten für den Halterwechsel

Wie die meisten Dinge, so kostet auch eine Kfz-Ummeldung Gebühren. Die Höhe der Gebühren können sich auch je nach Bezirk unterscheiden. In der Regel liegen diese bei ungefähr 30 EUR. Die höhere Gebühr ist zu zahlen, wenn der Zulassungsbezirk gewechselt werden soll. Erfolgt die Umschreibung im selben Bezirk, in dem das Auto vorher bereits angemeldet war, ist meist eine geringere Gebühr fällig. Am besten ist es, die Gebühren sofort vor Ort zu bezahlen, damit es zukünftig keine Probleme mit offenen Forderungen gibt.

Neben der eigentlichen Gebühr für die Ummeldung, können noch Kosten für ein neues Kennzeichen hinzukommen. Die Kosten hierfür variieren ebenfalls. In der Regel ist dies zwischen 20 und 50 Euro. Dabei kommt es auch darauf an, ob ein Wunschkennzeichen beantragt werden soll. Das alte Kennzeichen kann allerdings auch einfach behalten werden. 

Ablauf der Ummeldung

Sind alle Voraussetzungen erfüllt und alle notwendigen Unterlagen liegen vor, kann die eigentliche Ummeldung erfolgen. Diese läuft in der Regel folgendermaßen ab.

Zuerst wird das Fahrzeug identifiziert. Danach werden Zulassungsbescheinigung I und II angepasst, d.h. die Namen der Halter werden geändert. Der neue Halter erhält anschließend die neuen erforderlichen Plaketten: Hauptuntersuchung und Stempelplakette. Falls noch nicht vorhanden, wird außerdem eine Feinstaubplakette übergeben. Nun wird eine eventuelle neue Kennung für das Kennzeichen abgefragt. Soll kein neues Kennzeichen ausgewählt werden, entfällt dieser Punkt. Bei der Wahl eines neuen Kennzeichens muss dieses noch angefertigt werden. Im letzten Schritt informiert die Kfz-Zulassungsstelle noch die Versicherung über den Wechsel des Halters.

Sind alle diese Schritte abgeschlossen, so wurde das Auto umgemeldet und der neue Halter kann sich am neuen Auto erfreuen.

Die neue Kfz-Versicherung

Beim Halterwechsel sollte auch eine neue Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Damit wird das Familienmitglied auch neuer Versicherungsnehmer. Das kann sinnvoll sein, da auch eigene Schadensfreiheitsklassen verwendet werden können.

Handelt es sich beim neuen Halter um einen Fahranfänger, kann dieser keine eigenen Schadenfreiheitsklassen vorweisen. Sie können auch die SF-Klasse auf ein Familienmitglied übertragen. Es muss sich dabei allerdings um ein Familienmitglied ersten Grades handeln. Dieser verliert dadurch seine Schadensfreiheitsklasse. Deshalb sollten Sie diesen Schritt sorgfältig abwägen. Hört der Großvater ohnehin mit dem Autofahren auf, bietet es sich an die SF-Klasse zu übertragen. Ansonsten gingen diese verloren. Auch der Enkel profitiert so davon, da die Versicherung am Anfang nicht so teuer wird.

Die Höhe der Schadensfreiheitsklasse ist abhängig von der Zeit des Besitzes eines Führerscheins. Hier zählen vor allem die Jahre, in denen kein Schadensfall gemeldet wurde. Bei der Ummeldung müssen Sie die alte Kfz-Versicherung übrigens nicht kündigen. Die Zulassungsstelle informiert die alte Versicherung automatisch. Die für die Ummeldung benötigte eVB-Nummer erhält der neue Halter bei der Versicherung. Diese gibt es bei einem Online-Antrag sofort, so dass Sie das neue Auto direkt ummelden können. Natürlich können Sie auch die Kfz-Versicherung wechseln

Auto online an ein Familienmitglied übertragen

Die Übertragung eines Autos an ein Familienmitglied ist online einfach und schnell erledigt. Bei uns haben Sie die Möglichkeit Ihre Ummeldung online zu beauftragen. Dabei nutzen Sie unseren Online-Konfigurator und erstellen dadurch digital den Auftrag für die Ummeldung. Hier können Sie diese nach Ihren Ansprüchen konfigurieren und anpassen. Zusätzlich zur Ummeldung erhalten Sie auf Wunsch die passenden Nummernschilder und können auch über uns die neue Kennzeichenkombination reservieren lassen.

Häufige Fragen

Kann ich mein Auto auf meinen Sohn ummelden?

Wenn ein Auto an ein Familienmitglied übertragen werden soll, muss dafür eine Kfz Umschreibung bzw. Kfz Ummeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle erfolgen. Die Formalitäten dafür müssen bei der Kfz-Zulassungsstelle erledigt werden. Dafür sind einige Unterlagen und Bedingungen nötig. Das ist inzwischen auch online möglich.

Kann ich mein Auto auf meine minderjährige Tochter anmelden?

Auf eine minderjährige Person kann, mit der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, ein Fahrzeug zugelassen werden. (§§106, 107 BGB) Hierfür muss eine schriftliche Genehmigung an die Zulassungsbehörde übermittelt werden.

Kann ich meine Autoversicherung auf meinen Sohn übertragen?

Wie das Auto, können Sie auch die eigene Schadenfreiheitsklasse auf eine andere Person (z.B. Ehepartner, Kinder, Enkel) übertragen - zumindest wenn Sie eine Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung hat. In Teilkasko gibt es jedoch keine Schadenfreiheitsklassen, deshalb ist eine Übertragung hier nicht möglich.

Unser Tipp: Wenn Sie zukünftig auf dem Laufenden bleiben wollen, abonnieren Sie gerne unseren Newsletter. Hier informieren wir 2x im Monat über viele attraktive Angebote und spannende Themen rund ums KFZ. In unserem Archiv können Sie sich einen vergangenen Newsletter anschauen.