Illustration von Würfeln auf einem Tisch mit der Aufschrift der Kfz-Versicherung.

Jedes Jahr erhalten Autobesitzer ein Schreiben ihrer Versicherung mit der Mitteilung einer Beitragserhöhung für das Folgejahr. Jetzt steht unter der Voraussetzung des gleichbleibenden Leistungsumfangs der Kündigung des Vertrages nichts im Wege. Viele Autobesitzer ergreifen diese Möglichkeit und sondieren die Angebote. Weiterhin lassen sich auch laufende Verträge kündigen. Alles über die Kfz-Versicherung in unserem Artikel.

In beiden Fällen ist es wichtig, auf die Kündigungsfristen zu achten. Oftmals wird im Falle einer Beitragserhöhung auch ein Sonderkündigungsrecht relevant. So können Sie schnellstmöglich in einen günstigeren Tarif wechseln. Teilweise beträgt der Unterschied zwischen den Angeboten mehrere hundert Euro.

Das Wichtigste in Kürze

Nachfolgend beschreiben wir die wichtigsten Dinge im Bezug auf die Kfz-Versicherung.

Haftpflichtversicherung (Kfz-Haftpflicht):

  • Gesetzlich vorgeschrieben.
  • Deckt Schäden, die du anderen zufügst.
  • Umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • Für die Zulassung bekommen Sie eine eVB-Nummer als Nachweis der bestehenden Versicherung.

Teilkaskoversicherung

  • Deckt Schäden am eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Naturereignisse (z.B. Sturm, Hagel) sowie Zusammenstöße mit Tieren.
  • Optional, aber oft empfohlen.

Vollkaskoversicherung

  • Umfasst alle Leistungen der Teilkasko.
  • Zusätzlich deckt Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbst verschuldeten Unfällen.
  • Optional, aber besonders für neue oder hochwertige Fahrzeuge empfohlen.

Kündigung der Versicherung

  • Als Stichtag für ab dem ersten Januar geltende Verträge gilt der 30. November. Bis zu diesem Zeitpunkt liegt das Kündigungsschreiben im Idealfall dem Versicherer vor. 
  • Nach einer Beitragserhöhung bleibt ein Monat, um den bestehenden Vertrag zu kündigen. Dies fällt meistens unter das Sonderkündigungsrecht.
  • Nicht kündigen, bevor der neue Vertrag steht. Als Grund lässt sich anführen, dass Versicherungen in der Teil- und Vollkasko auch Verträge ablehnen können. Auch wenn dies eher selten der Fall ist. 
  • Ein eigenes Kündigungsschreiben ausschließlich per Einschreiben mit Rückschein abschicken.
  • Als sinnvoll erweist sich ein Kündigungsservice für die Vorversicherung zum Nulltarif. Hier erledigt ein Vergleichsportal oder Ihre neue Versicherung die Kündigung für Sie.

Arten der Kfz-Versicherung

Die Wahl der richtigen Kfz-Versicherung ist entscheidend für jeden Fahrzeughalter, um sich vor den Risiken im Straßenverkehr angemessen abzusichern. In Deutschland ist die Autohaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Basis jeder Fahrzeugversicherung. Über diese grundlegende Absicherung hinaus stehen jedoch auch die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung als zusätzliche Optionen zur Verfügung. Jede dieser Versicherungsarten bietet unterschiedliche Deckungsbereiche und eignet sich für spezifische Bedürfnisse und Risikoprofile.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine gesetzliche Pflicht. Diese Versicherung deckt Schäden, die Sie anderen Personen oder ihrem Eigentum mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Dies schließt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ein. Die Haftpflichtversicherung ist somit essenziell, um finanzielle Risiken im Falle eines Unfalls abzudecken. Sie stellt sicher, dass Schadenersatzforderungen angemessen beglichen werden. So zum Beispiel bei einem Auffahrunfall.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung bietet eine erweiterte Absicherung, die über die Haftpflicht hinausgeht. Sie deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, die nicht durch einen Unfall verursacht wurden. Dies umfasst typischerweise Diebstahl, Brand, Naturkatastrophen wie Sturmschäden oder Hagelschäden sowie Wildunfällen. Die Teilkasko ist insbesondere für Fahrzeuge sinnvoll, die einem erhöhten Risiko für solche Schäden ausgesetzt sind. Es handelt sich um eine optionale Versicherung, die jedoch empfohlen wird, um zusätzlichen Schutz zu gewährleisten.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung bietet den umfassendsten Schutz für dein Fahrzeug. Sie umfasst alle Leistungen der Teilkasko und deckt zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch selbst verschuldete Unfälle entstehen. Genauso wie Schäden durch Vandalismus. Dies ist besonders relevant für neue oder hochwertige Fahrzeuge, da die Reparaturkosten erheblich sein können. Die Vollkasko ist optional, aber für viele Fahrzeugbesitzer die beste Wahl, um einen umfassenden Versicherungsschutz zu gewährleisten und finanzielle Risiken zu minimieren.

Ein schwarzer PKW steht auf der Straße unter Wasser.

© maatyazh/shutterstock.com | Nicht in allen Versicherung sind derartige Wasserschäden abgedeckt.

Leistungsumfang einer Versicherung beachten

  • Höhe der Deckungssumme
  • Rabattschutz
  • Mallorca-Police
  • Selbstbeteiligung für eine günstigere Kfz-Versicherung
  • Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit
  • Neuwertentschädigung
  • Rabatte bei Bindung an eine Werkstatt
  • Schutz gegen Tiere

Die Höhe der Deckungssumme

Die Deckungs- oder Versicherungssumme bezeichnet die Summe, die der Versicherungsgeber im Schadensfall maximal bezahlt. Über die Deckungssumme hinaus entstehende Kosten trägt der Versicherungsnehmer selber.

Für Personenschäden schreibt der Gesetzgeber eine Mindestdeckungssumme von 7,5 Millionen Euro vor. Für Sachschäden beträgt die vom Gesetz vorgeschriebene Mindestdeckung eine Million Euro. Diese Deckungssummen hält der ADAC nicht für ausreichend.

Da die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen oftmals nicht ausreichen, lässt sich eine diese übersteigende Deckungs- oder Versicherungssumme empfehlen. Wer sich auf den Pflichtschutz verlässt, riskiert im Falle eines Unfalls den Verlust des Privatvermögens. Die Deckungssumme beträgt im Idealfall zwischen 50 und 100 Millionen Euro.

Rabattschutz

Die Schadensfreiheitsklasse ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Kfz-Versicherungsprämien. Sie spiegelt wider, wie viele Jahre ein Versicherungsnehmer ohne eigene Verschulden einen Kfz-Versicherungsvertrag geführt hat, ohne Schäden gemeldet zu haben. Je mehr Jahre schadenfrei verstrichen sind, desto höher steigt der Versicherungsnehmer in der Schadensfreiheitsklasse und desto niedriger wird in der Regel der Versicherungsbeitrag. Ein höherer Schadensfreiheitsrabatt belohnt somit eine nachweislich sichere Fahrweise und führt zu günstigeren Prämien. Ein Rabattschutz schützt in der Regel vor Rückstufung. Dies gilt für einen Schaden im Kalenderjahr. Das bedeutet, mit dieser Regelung lässt sich im Falle einer Schadensübernahme des Versicherers eine Verteuerung der Auto Versicherung vermeiden.

Mallorca-Police

Im Ausland kommt der Versicherungsgeber für Schäden bis zur Deckungssumme des Landes auf, indem der Versicherungsnehmer ein Fahrzeug benutzt. Diese liegt in der Regel unterhalb der Deckungssumme in Deutschland. Dementsprechend heißt es für den Autofahrer im Ausland oftmals, einen Teil des Schadenersatzes selber zu tragen.

Vermeiden lässt sich dies mit einer Zusatzversicherung: Die Mallorca-Police ist ein umgangssprachlicher Begriff, der Einzug in die Versicherungsverträge fand. Diese Police gilt nicht ausschließlich für die Urlaubsinsel, wie es ihre Bezeichnung andeutet, sondern in allen Ländern Europas. Richtigerweise lautet die Bezeichnung für diese Zusatzversicherung: Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge.

Abschließend erweist sich die Mallorca-Police oder Mallorca-Zusatzklausel hauptsächlich für jene Autofahrer als sinnvoll, die sich mit einem Mietwagen im Ausland auf öffentlichen Straßen fortbewegen. So auch für die Urlaubsfahrten mit dem Auto.

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Selbstbeteiligung für eine günstigere Kfz-Versicherung

Wer sich für eine Kaskoversicherung entscheidet, bekommt die Möglichkeit, Selbstbeteiligung vertraglich festzuhalten. Dementsprechend bezahlt er für kleinere Schäden am Fahrzeug selber. Im Gegenzug sinkt der jährliche Beitrag. Durch eine Selbstbeteiligung von 150 Euro lassen sich in der Teilkaskoversicherung bis zu 20 Prozent sparen. In der Vollkaskoversicherung empfiehlt sich eine Selbstbeteiligung von 300 Euro.

Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit

Bei dieser Kondition handelt es sich um einen zusätzlichen Schutz für Haftpflicht- und Kaskotarife. Dieser beinhaltet die Möglichkeit einer kompletten Kostenerstattung durch den Versicherer. Dies gilt auch, wenn der Schaden aufgrund einer groben Fahrlässigkeit entstand. Das bedeutet, verzichtet der Versicherer auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, bleibt der Versicherungsnehmer auf den Schadenskosten nicht sitzen. Für jeden Autofahrer empfiehlt sich dieser Schutz, da ein grober Fehler sich nicht ausschließen lässt.

Vereinfacht gesagt bedeutet grob fahrlässig: Ein Autofahrer lässt vorsichtiges und verantwortungsvolles Handeln im Straßenverkehr in einem hohen Maße vermissen. Ein Beispiel: Der Versicherte überfährt eine rote Ampel, was zu einem Unfall führt.

Grundsätzlich handelt es sich bei dieser zusätzlichen Klausel nicht um einen Freibrief für Autofahrer. Vielmehr prüfen Kfz-Versicherer weiterhin den Schadenshergang exakt. Das heißt, trotz der zusätzlichen tariflichen Kondition bestehen sie in vielen Fällen auf anteilige Schadenserstattung.

Neuwertentschädigung

Vor allem für Besitzer eines Neuwagens ist dieser Faktor ein wichtiges Kriterium im Versicherungsvergleich. Als Grund gilt: Je länger der Versicherer bei Diebstahl oder Totalschaden den Neuwert bezahlt, desto besser für den Versicherungsnehmer. Versicherer zahlen den Neuwert von drei Monaten bis zu zwei Jahren.

Rabatte bei Bindung an eine Werkstatt

Hierbei handelt es sich um zusätzliche Rabatte, die Versicherungsgeber oftmals gewähren. Diese gelten für den Fall, dass der Versicherte sich im Vorfeld für den Schadensfall auf eine Vertragswerkstatt festlegt. Meistens wird hier dennoch nach einer passenden Werkstatt in Ihrer Nähe gesucht.

Schutz gegen Tiere

Der Kaskoschutz zahlt für Unfälle, die ein Zusammenstoß mit Haarwild verursacht. Wer mit Nutztieren wie Pferden, Kühen oder anderen zusammenstößt, geht leer aus. Dies gilt, obwohl die Kosten in der Regel ebenso teuer ausfallen. Aus diesem Grund gilt Folgendes: Autofahrer tun gut daran, sich gegen die Kollision mit Nutztieren versichern zu lassen. Für den zusätzlichen Baustein verlangen Versicherer in der Regel einen kleinen Beitrag, der sich im Ernstfall auszahlt.

Für Autobesitzer auf dem Land empfiehlt sich der Schutz vor Marderbiss sowie die Absicherung gegen Folgeschäden an Schläuchen und Kabeln.

Fazit

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland vorgeschrieben. Als Nachweis für eine bestehende Versicherung zu Ihrem Fahrzeug, erhalten Sie für die Zulassung eine eVB-Nummer von Ihrem Versicherer. Je nach vorhandender Schadensfreiheitsklasse variiert der monatliche Beitrag für Ihre Versicherung. Wenn Sie ein neueres Fahrzeug besitzen, lohnt sich eventuell eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Achten Sie hier auf die vorhandenen Leistungen und denken Sie daran die Kfz-Versicherung richtig zu kündigen.

Häufige Fragen

Wie teuer sollte eine Kfz-Versicherung sein?

Faktoren wie die Schadensfreiheitsklasse, Wohnsitz des Fahrzeughalters und das Modell des Fahrzeuges haben eine Auswirkung auf den Beitrag. Der durchschnittliche Beitrag für eine Kfz-Haftpflichtversicherung liegt bei ca. 260 Euro. Die Teilkasko liegt bei ca. 350 Euro und die Vollkaskoversicherung bei ungefähr 580 Euro.

Bis wann lohnt sich eine Vollkasko?

Grundsätzlich lohnt sich eine Vollkaskoversicherung bei Neuwagen und jungen Gebrauchtwagen bis ungefähr 5 Jahren.

Wird die Autoversicherung teurer wenn man älter wird?

Viele Versicherer erhöhen die Beiträge um einen Alterszuschlag ab 65 Jahren. Dies liegt daran, dass ältere Autofahrer häufiger in Verkehrsunfälle verwickelt sind.