Schadenfreiheitsklasse übertragen – so sparen Sie Versicherungskosten
Sie möchten die Schadenfreiheitsklasse übertragen lassen? Eine gute Idee, denn es wird Ihnen erheblich Kosten sparen. Doch zuvor gilt es, sich mit der Vorgehensweise und den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen. Wir klären Sie über alles Wichtige auf, damit Sie bald von vergünstigten Konditionen profitieren
Das erwartet Sie in diesem Artikel
(Lesedauer ca. 4 Min.)
Wissenswertes: Was ist die Schadenfreiheitsklasse?
Jede Versicherung stellt unterschiedliche Kosten für den Versicherungsschutz in Rechnung. Dabei orientieren sich die Anbieter an der Fahrweise der Versicherungsnehmer. Wer diesbezüglich über einen längeren Zeitraum hinweg unfallfrei fährt, profitiert von Vergünstigungen. Die Sprache ist hier von der SF-Klasse, also Schadenfreiheitsklasse. Somit gibt es viele SF-Klassen, die in Abhängigkeit zur Fahrpraxis stehen. Fahranfänger haben zum Beispiel die SF-1-Klasse, wenn Sie ein Jahr unfallfrei fahren. Versicherungsgeber gewähren hier noch keine Vergünstigung. Konträr dazu gibt es in der besten SF-Klasse – SF-50-Klasse – die höchste Ermäßigung. Der Beitragssatz liegt bei ungefähr 17 %. Dies setzt voraus, dass Sie 50 Jahre unfallfrei gefahren sind. Fahren Sie hingegen fünf bis acht Jahre unfallfrei, dann können Sie mit einem Beitragssatz von ungefähr 50 % rechnen.
Hinweis: Auch Auffahrunfälle oder ein Wildunfall hat in der Regel negative Auswirkungen auf die Schadensfreiheitsklasse.
Sonderregelungen und -tarife im Blick
Versicherungen sind im Bestreben, die eigenen finanziellen Risiken einzugrenzen. Deshalb gibt es Sondertarife für Personengruppen, die – aus Sicht des Versicherungsgebers – eine höhere Gefahr darstellen. Deshalb gelten für Fahranfänger Sonderregelungen, weil die Unfallgefahr bei Anfängern statistisch gesehen höher ist. Kommt es in diesen Sondertarifen zu Unfällen, so kann sich der Beitrag enorm steigern.
Besondere Schadensklassen zusammengefasst:
- SF-Klasse M: Teuerste Schadensklasse für Anfänger, die Unfälle im ersten Jahr haben.
- SF-Klasse ½: SF-Klasse für Fahranfänger, die seit drei Jahren Führerschein haben.
- SF-Klasse 0: Für Fahranfänger, die nicht länger als drei Jahre eine Fahrlizenz haben.
- SF-Klasse S: Ist eine Schadensklasse für Fahranfänger, die in der SF-1-Klasse einen Unfall verursachten.
Beitragszahlungen sparen – Schadenfreiheitsklassen übertragen lassen
Glücklicherweise müssen Sie nicht jahrelang warten, bis Sie in eine bessere SF-Klasse eingestuft werden. Die Übertragung der SF-Klasse ist hier ein schneller Weg. Deshalb ist es lohnenswert, sich mit der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse auseinanderzusetzen. Auf diese Weise kommen Sie in den Genuss günstiger Beiträge. Dennoch sollten Sie mit Bedacht vorgehen, um voll umfassend zu profitieren. In einigen Fällen ist es besser, abzuwarten, bevor Sie sich eine SF-Klasse übertragen lassen.
Lohnt sich die Übertragung der SF-Klasse?
Bevor Sie einen Antrag für die Übertragung der SF-Klasse stellen, sollten Sie wichtige Punkte berücksichtigen. Zum einen können sie nicht alle Jahre übertragen. Der Empfänger kann nur so viele Jahre übernehmen, wie er selbst gefahren ist. Haben Sie somit den Führerschein erst seit einem Jahr, können Sie auch nur einen Schadenfreiheitsrabatt übernehmen. In solchen Fällen sollten Sie davon absehen, sich die Schadenfreiheitsklasse übertragen zu lassen. Hier ist es die bessere Option, einige Jahre verstreichen zu lassen. Auf diese Weise bringt Ihnen die Übertragung den meisten Nutzen. Auf der anderen Seite sollten Sie klären, ob die Übertragung tatsächlich erfolgen soll. Denn es ist nicht mehr möglich, rückwirkend Änderungen vorzunehmen. Sobald Sie den Schadenfreiheitsrabatt übertragen, bleibt die SF-Klasse unwiderruflich beim Empfänger. Folglich zahlt sich die Übertragung nur aus, wenn Sie das Fahrzeug nicht mehr nutzen möchten. Anderenfalls entstehen hohe Versicherungskosten.
Tipp: Bei einigen Versicherungsanbietern gibt es die Möglichkeit, die SF-Klasse teilweise übertragen zu lassen. Auf diese Weise kann der Überträger der SF-Klasse weiterhin von vergünstigten Konditionen profitieren.
Um die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen, müssen Anträge angefordert und ausgefüllt werden.
Abtretung vom Schadensfreiheitsrabatt – Antragstellung und Ablauf
Es gibt genügend Anbieter, die eine Übertragung ermöglichen. Die Antragstellung kann online als auch postalisch erfolgen. Setzen Sie sich mit der jeweiligen Versicherung in Verbindung, um Einzelheiten in Erfahrung zu bringen. Denn jeder Anbieter hat verschiedene Vorgaben und Einschränkungen, die es zu beachten gilt. Unter anderem ist es bei einigen Kfz-Versicherungen Pflicht, dass die Übertragung durch einen Verwandten erfolgt. So kann ein Familienmitglied ein Auto übertragen und auch die Schadensfreiheitsklasse. Anderenfalls ist eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ausgeschlossen. Halten Sie für die Antragstellung wichtige Daten griffbereit. Sie benötigen die Daten des Überträgers als auch die Versicherungsnummer und Fahrzeugdaten. Füllen Sie alle Angaben im Formular wahrheitsgemäß aus und schicken Sie es an die Versicherung zurück. Sobald alle Unterlagen – einschließlich der Unterschrift des Überträgers – eingegangen sind, erfolgt die Überprüfung. In der Regel dauert der Prozess nicht lange, sofern alle Bedingungen erfüllt sind. Gut zu wissen: Es gibt Anbieter, bei denen es nicht notwendig ist, mit dem Überträger verwandt zu sein. Damit einhergehend können Sie sogar eine Übertragung der SF-Klasse vornehmen lassen, wenn es sich um ein geschäftliches Verhältnis handelt. Erkundigen Sie sich deshalb im Vorfeld über die Angebote, wenn die Übertragung nicht durch Verwandte erfolgt.
Gültigkeit der SF-Klasse
Die Übertragung von Schadensfreiheitsrabatt bei der Kfz-Versicherung ist nur möglich, wenn die SF-Klasse noch gültig ist. Deshalb sollten Sie sich unbedingt darüber informieren, wie die Handhabung bei der jeweiligen Versicherung ist. In der Regel verfällt die Gültigkeit, sofern der Versicherungsnehmer kein Fahrzeug angemeldet hat. Dies geschieht in den meisten Fällen nach sieben Jahren. Des Weiteren gibt es Anbieter, bei denen die Gültigkeit erst nach einem Zeitraum von zehn Jahren verfällt. Zusätzlich sollten Sie dafür Sorge tragen, dass wichtige Unterlagen nicht abhandenkommen. Auf diese Weise können Sie die Übertragung als auch die letzte, gültige SF-Klasse nachweisen. Tipp: Es gibt Anbieter, bei denen die SF-Klasse lebenslang gültig ist. Im Zweifelsfall können Sie die Versicherung wechseln, damit Sie von der lebenslangen Gültigkeit profitieren können.
Fazit: Übertragung Schadenfreiheitsklasse
Letztlich ist die Übertragung von essenzieller Bedeutung. Sie sparen große Geldsummen, wenn Sie sich die Schadensfreiheitsrabatte übertragen lassen. Fahren Sie zusätzlich unfallfrei, dann erhöht sich die Ersparnis umso mehr. Wir legen Ihnen dennoch ans Herz, vorher zu prüfen, ob es sich in Ihrem Fall lohnt. Achten Sie auf ausreichend Fahrpraxis, um optimal von der Übernahme zu profitieren. Damit die Schadenfreiheitsklasse auch nachhaltig günstiger wird, sollten Sie zusätzlich überlegen ob Sie kleine Beschädigungen wie Steinschlag bei der Versicherung melden.
Häufige Fragen
Wie kann ich die schadenfreiheitsklasse von einer anderen Person übernehmen?
Um Ihre Schadenfreiheitsklasse auf jemand anderen zu übertragen, müssen Sie ein Formular bei Ihrer Kfz-Versicherung ausfüllen. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, kann beispielsweise ein Familienmitglied Ihre schadenfreien Jahre übernehmen. Eine Voraussetzung für die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist, dass Sie und die Person, die sie erhält, entweder verwandt sind oder in einem Haushalt zusammenleben.
Wie viele SF Jahre kann ich übertragen?
Sie können nur so viele Schadenfreiheitsklassen übernehmen, wie Sie selbst in der gleichen Zeit hätten erreichen können. Wenn Sie zum Beispiel erst seit drei Jahren Ihren Führerschein besitzen, können Sie maximal einen Schadenfreiheitsrabatt für drei Jahre übernehmen.
Wann verfällt der SF?
Die Schadenfreiheitsklasse verliert bei vielen Autoversicherungen automatisch nach einer bestimmten Zeit ihre Gültigkeit, beispielsweise nach 7 Jahren oder 10 Jahren, wenn das Auto nicht mehr angemeldet ist. Bei einigen Versicherungen verliert sie jedoch nie ihre Gültigkeit. Die genauen Fristen für den Verfall der SF-Klasse werden von den einzelnen Versicherungsunternehmen in ihren Versicherungsbedingungen festgelegt.