So kündigen Sie Ihre Kfz-Versicherung
Bei der Kündigung der Kfz-Versicherung sind zum einem die Frist und zum andern die Form zu beachten. Der Stichtag für die Kündigung ist jedes Jahr der 30. November. Nach diesem Datum ist die Kündigung nur noch unter bestimmten Bedingungen möglich. Welche das sein können, erfahren Sie in unserem Artikel.
Das erwartet Sie in diesem Artikel
(Lesedauer ca. 4 Min.)
Kfz-Versicherung kündigen: Frist
Sie sollten nicht bis zum letzten Tag mit der Kündigung der Autoversicherung warten. Der Versicherer muss die Kündigung bis zum 30. November erhalten. Zwar ist auch die Kündigung per E-Mail möglich, dabei sind aber einige Besonderheiten zu beachten. Im Streitfall muss der Versicherungsnehmer eine erfolgreiche Mailzustellung nachweisen. Um die Kündigungsfrist der Kfz-Versicherung zu wahren, ist das Schreiben einige Tage vor Fristablauf per Einschreiben zu versenden. Hat der Versicherer den Beitrag erhöht, steht dem Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu. Dann können Sie auch noch nach dem 30. November kündigen.
Kündigungsschreiben Kfz-Versicherung
Grundsätzlich können Sie die Kfz-Versicherung immer mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dies nicht rechtzeitig erfolgt. Das Versicherungsjahr läuft bei den meisten Versicherungen vom 01. Januar bis zum 31. Dezember. Schließen Sie beispielsweise einen Vertrag erst am 15. Mai ab, läuft er zunächst bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres. Anschließend verlängert sich der Vertrag dann auch automatisch um ein ganzes Jahr.
Es gibt jedoch auch Versicherungen, die Verträge mit einer unterjährigen Laufzeit haben. Bei solchen Verträgen ist die Hauptfälligkeit in der Jahresabrechnung maßgebend. Diese gibt an, wann ein neues Versicherungsjahr beginnt. Der Stichtag für die Kündigung liegt hier einen Monat vor der Hauptfälligkeit. Ist der Beitrag beispielsweise zum 1. Mai fällig, endet das Versicherungsjahr am 30. April und die Kündigung muss bis zum 31. Mai beim Versicherer eintreffen. Die Verträge mit unterjähriger Laufzeit haben einen großen Nachteil: Die Versicherungsnehmer können nicht zum Jahresende kündigen, und profitieren daher nicht vom jährlichen Preiskampf der vielen Versicherungen. Zum Hauptwechseltermin im November locken die Versicherungsgesellschaften regelmäßig mit günstigen Tarifen für Neukunden.
Daneben ist bei einigen Versicherungen ein neuer Trend zu beobachten. Um die Zielgruppe der jungen Autofahrer zu erreichen, bieten diese Verträge mit monatlicher Kündbarkeit an.
Kündigung der Kfz-Versicherung per E-Mail
Versicherungsverträge mussten Sie früher im Normalfall per unterschriebenen Brief kündigen. Dies gilt nicht mehr für Verträge, die seit dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurden. Im Prinzip können Sie diese daher per E-Mail kündigen. Dabei ist aber einiges zu beachten.
Der Absender muss für das Versicherungsunternehme identifizierbar sein. Dies ist in der Regel gegeben, wenn beim Versicherer die E-Mail-Adresse gespeichert ist. In der Mail sollten die Versicherungsnummer oder Kundennummer, vollständiger Name, Anschrift und Telefonnummer genannt sein. Der größte Nachteil der Kündigung per E-Mail ist, dass im Streitfall der Zugang nur schwer nachweisbar ist. Deshalb sollten Sie die E-Mail im Postausgang speichern und zusätzlich ausdrucken. Des Weiteren sollten Sie sich von der Versicherung die Kündigung zwingend bestätigen lassen.
Kündigung über Kundenportale
Bietet die Versicherungsgesellschaft ein Kundenportal an, können Sie den Vertrag auch dort kündigen. Viele Portale schneiden bei der Benutzerfreundlichkeit jedoch nicht besonders gut ab. Die Kündigungsoption ist hinter zahlreichen Klicks versteckt. Auch hier gelten ähnliche Vorschriften wie bei der Kündigung per Mail. Im Streitfall hat der Versicherungsnehmer die Zustellung der Kündigung nachzuweisen. Nicht immer erhält der Kunde automatisch eine Kündigungsbestätigung. Wird von dem Portal eine Bestätigung des Kündigungsvorgangs angezeigt, sollten Sie daher unbedingt einen Screenshot davon machen.
Kündigung in Schriftform per Brief
Um ganz sicher zu gehen sollten Sie in Schriftform per unterschriebenen Brief als Einschreiben kündigen. Im Netz gibt es unterschiedliche Muster für Kündigungsschreiben (PDF). Bei Streitigkeiten können Sie so den Eingang des Schreibens problemlos nachweisen. Wichtig ist nur, dass der Versicherung das Schreiben am Stichtag vorlag. Der Poststempel spielt dabei keine Rolle. Auch bei der Kündigung per Brief ist es sinnvoll, eine Bestätigung von der Versicherung anzufordern.
Angaben in einer Kündigung
Folgende Angaben sind im Kündigungsschreiben zu machen:
- Anschrift des Versicherungsnehmers
- Anschrift der Versicherung
- Datum
- Versicherungsnummer
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeuges
Daneben ist der Kündigungsgrund zu nennen. Hier kann der Betreff oder Grund beispielsweise wie folgt lauten:
- „Fristgerechte Kündigung zur Hauptfälligkeit“
- „Sonderkündigung wegen Beitragserhöhung“
- „Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung wegen Schadenfall“
Bei der Kündigung per E-Mail sollte die Betreffzeile „Kündigung der Kfz-Versicherung“ lauten.
Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung
Neben der Kündigung zur Hauptfälligkeit stehen dem Versicherungsnehmer verschiedene Anlässe zur Verfügung, die mit einem Sonderkündigungsrecht verbunden sind.
Beitragserhöhung
Erhöhen die Versicherungen die Beiträge, hat der Versicherungsnehmer auch nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist ein Sonderkündigungsrecht. Gründe für Beitragserhöhungen können beispielsweise die Neueinstufungen der Fahrzeugtypen wegen der Schadenstatistik in eine andere Typklasse sein. Auch eine Änderung der Risikoeinstufung des Zulassungsbezirks (Regionalklasse) ist nicht selten der Grund für eine Beitragserhöhung. Die Versicherungsgesellschaft muss die Kunden über eine Beitragserhöhung schriftlich informieren. Dies geschieht in der Regel durch die jährliche Beitragsabrechnung zur Hauptfälligkeit.
Die Beitragsabrechnung sollten Sie genauestens prüfen. Es kann auch vorkommen, dass die Beiträge erhöht wurden, der Versicherungsnehmer aber aufgrund der jährlichen Neueinstufung in eine andere Schadensfreiheitsklasse unterm Strich weniger zahlt. So gehen einige Beitragserhöhung unter. Die Frist für das Sonderkündigungsrecht beträgt ab Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung vier Wochen.
© laymanzoom/stock.adobe.com | Wenn Sie einen Schaden an Ihrem Fahrzeug bei der Kfz-Versicherung melden, sind Bilder immer von Vorteil.
Schadensfall
Nach jeder Schadensmeldung an die Versicherung hat der Kunde das Recht zu kündigen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versicherungsgesellschaft den Schaden übernimmt. Die Kündigung ist erst möglich, wenn die Leistungspflicht in der Haftpflicht durch die Versicherung nicht anerkannt oder abgelehnt wurde. Ab diesem Zeitpunkt beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.
Kündigung bei Fahrzeugwechsel
Verkaufen Sie das Kraftfahrzeug oder melden das Auto ab, ist eine Kündigung gar nicht erforderlich. Die Kfz-Versicherung geht nach der Abmeldung in eine beitragsfreie Ruhephase. Der Vertrag wird automatisch nach 18 Monaten aufgelöst. Beim Verkauf geht die Versicherung auf den Käufer über. Der Vertrag gilt als gekündigt, sobald der Zulassungsstelle die Versicherungsbescheinigung des neuen Fahrzeughalters vorliegt. Aber dennoch ist der Verkauf bei der Versicherung anzuzeigen.
Fazit
Bei der Kündigung der Kfz-Versicherung sind bei Frist und Form einige Dinge zu beachten. Generell ist die Kündigung immer mit einer Frist von einem Monat zur Hauptfälligkeit möglich. Daneben gibt es die beschriebenen Sonderkündigungsrechte. Am sichersten ist die Kündigung in Schriftform per Brief als Einschreiben mit Rückschein.
Häufige Fragen
Kann man seine Kfz-Versicherung jederzeit kündigen?
Eine Kfz-Versicherung hat meist eine jährliche Kündigungsfrist. Der Versicherer muss die Kündigung bis zum 30. November erhalten haben. Bei einem Schadensfall, Beitragserhöhung oder bei Fahrzeugwechsel besteht ein Sonderkündigungsrecht. Hier beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen.
Wie kann man Kfz-Versicherung kündigen?
Verträge die seit dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurden, können inzwischen nicht nur per Einschreiben, sondern auch fristgerecht per E-Mail gekündigt werden. Dabei muss der Kündigungsgrund, Versicherungsnummer, Kfz-Kennzeichen, Datum, Anschrift des Versicherungsnehmers und Anschrift der Versicherung genannt werden. Bei einigen Anbietern ist auch die Kündigung über das Kundenportal möglich.
Was gilt als Sonderkündigungsrecht?
Bei Beitragserhöhungen und Schadensfällen besteht ein Sonderkündigungsrecht. Eine Beitragserhöhung muss immer schriftlich erfolgen. Unabhängig davon, ob die Versicherung einen Schaden übernimmt oder nicht, haben Sie auch nach jeder Schadensmeldung ein Sonderkündigungsrecht. In beiden Fällen beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen.