Auto stehen beim Autohändler.

Für viele Autokäufer ist es eine gute Nachricht: Dank des neuen Zulassungsverfahrens können sie Fahrzeuge schnell und unkompliziert online zulassen und anschließend sofort losfahren. Dies hat das Bundeskabinett, dem der Bundesrat im März 2023 zugestimmt hat, beschlossen. Die Änderung gilt seit September 2023 und betrifft ebenso Unternehmen. Alle Informationen rund um die Neuerung und die erforderlichen Bedingungen erhalten Sie hier.

Online anmelden und direkt losfahren – dank i-Kfz

Die internetbasierte Kfz-Zulassung ermöglicht Autofahrern ein Fahrzeug online ab- oder umzumelden. Auch das online Anmelden ist dank der neuen Zulassungsbestimmung möglich. Der vereinfachte Vorgang erspart allen die Fahrten zur Zulassungsstelle sowie teils lange Wartezeiten. Bisher konnten nur Privatpersonen auf diese Weise ihr Kfz online zulassen.

Seit dem ersten September 2023 gilt die neue Regelung ebenfalls für juristische Personen. Dadurch können Unternehmen ihre Abläufe verändern und verkürzen. Die gewerbliche Online-Zulassung entlastet zudem die Zulassungsstellen.

Die Zulassung erfolgt über die zuständige Zulassungsstelle des Wohnsitzes. Je nach Bundesland oder Landkreis ist das aktualisierte Verfahren unterschiedlich weit ausgebaut. So kommt es vor, dass einige Landkreise die internetbasierte Kfz-Zulassung noch nicht vollständig anbieten. Andere Landkreise sind besser vorbereitet und ermöglichen, die gesamte Zulassungsabwicklung online durchzuführen.

Stufenweise Entwicklung in Richtung volldigitale Zulassung

Die Vorbereitungen auf die internetbasierte Zulassung gehen weit zurück. Änderungen wurden stufenweise implementiert.

i-Kfz Stufe 1

Bereits im Jahr 2015 wurde die neue Zulassungsbescheinigung Teil I eingeführt. Zusätzlich wurden neue Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes ausgegeben. Zu diesem Zeitpunkt konnten Privatpersonen Fahrzeuge digital außer Betrieb setzen.

i-Kfz Stufe 2

Mit der zweiten Stufe im Oktober 2017 wurde die Wiederzulassung von Fahrzeugen digitalisiert. Die Anforderungen waren, dass es sich um denselben Fahrzeughalter im selben Zulassungsbezirk handelt.

Aus dieser Neuerung folgte die Datenerfassung bezüglich Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung. Ebenso waren Speicherung und Überprüfung der Daten in Echtzeit im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) durch das Kraftfahrt-Bundesamt möglich. Ab Anfang des Jahres 2018 gab es eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II, ebenfalls mit verdeckten Sicherheitscodes.

i-Kfz Stufe 3

Die dritte und bislang letzte Stufe findet seit Oktober 2019 Anwendung. Seitdem können Autofahrer Neuzulassungen sowie Ummeldungen auf andere Halter und Bezirke online beantragen. Das digitale Verfahren galt ausschließlich für natürliche Personen und allgemeine Nummernschilder. Abwicklungen wie beispielsweise die Anmeldung von Kurzzeitkennzeichen und grünen Kennzeichen sind nicht möglich. Genauso gewerbliche Online-Zulassungen auf Firmen oder das Beantragen von Ersatzdokumenten sind nicht möglich.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie seit Implementierung der dritten Stufe für die digitale Zulassung oder Ab-/Ummeldung erfüllen:

  • Die Fahrzeug-Erstzulassung erfolgte nach dem 01. Januar 2015.
  • Das Kennzeichen verfügt über Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes.
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält einen verdeckten Sicherheitscode.
  • Der neue Personalausweis (nPA) oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) sind vorhanden und für Online-Funktionen freigeschaltet.
  • Eine zum Ausweisdokument gehörige PIN ist notwendig.
  • Die antragstellende Person besitzt ein kompatibles Kartenlesegerät oder hat eine Ausweis-App auf dem Smartphone oder Computer.

i-Kfz Stufe 4

Im Februar 2023 beschloss das Bundeskabinett die neue Verordnung über Stufe 4 der internetbasierten Kfz-Zulassung. Der Bundesrat stimmte diesem am 31. März 2023 zu. Mit der Änderung seit dem 01. September 2023 werden weitere Möglichkeiten der Online-Abwicklung automatisiert. Insbesondere trifft die Änderung Unternehmen und Gewerbetreibende. Mit der Implementierung der vierten Stufe erhalten so nun auch juristische Personen die Möglichkeit, ihren Zulassungsvorgang zu vereinfachen. Diese waren bisher von der digitalen Zulassung ausgeschlossen. Praktisch an der neuen Bestimmung ist speziell, dass nach der online Zulassung sofortiges Losfahren gilt. Sie dürfen also auch ohne aktualisierte Zulassungsbescheinigung mit dem neu angemeldeten Fahrzeug sofort losfahren. Selbst, wenn ihr Fahrzeug noch über keine Plakette auf den Nummernschildern verfügt.

Im Überblick sehen Sie, was sich durch die Einführung der Stufe 4 genau für Sie oder Ihr Unternehmen ändert:

  • Es gilt "online anmelden und direkt losfahren".
  • Sie können besondere Kennzeichen online zulassen.
  • Juristische Personen können die gewerbliche online Zulassung nutzen.
  • Die Gebühren für die Zulassung könnten sich durch den Onlinevorgang verringern.

Was ist unter "Online anmelden und sofort losfahren" zu verstehen?

Mit der dritten Stufe konnten Privatpersonen ihre Fahrzeuge digital zulassen. Allerdings mussten sie danach auf den Erhalt der neuen Kennzeichen und Unterlagen warten. Dies konnte mehrere Tage in Anspruch nehmen.

Dank des Beschlusses vom Bundeskabinett, entfällt diese Wartezeit. So müssen Sie nicht mehr ausharren, bis die Dokumente, Plaketten oder Nummernschilder bei Ihnen eintreffen. Stattdessen erhalten Sie durch die digitale Zulassung einen Nachweis als PDF über die Fahrzeuganmeldung. Dieser muss ausgedruckt und gut sichtbar in die Windschutzscheibe gelegt werden! Mittels des Zulassungsbescheids ist es Ihnen erlaubt, das entsprechende Fahrzeug nach der Online-Zulassung mit Kennzeichen ohne Plaketten zu fahren. Insgesamt gilt dies für zehn Tage nach Beantragung der Zulassung. Innerhalb dieser Zeit sollten die Plaketten für die Nummernschilder sowie die Zulassungsbescheinigungen im Original bei Ihnen eintreffen.

Wie funktioniert das "Sofortige Losfahren"?

Mit abspielen des Videos erklären Sie sich mit unseren Datenschutzbestimmungen einverstanden. Weitere Infos unter https://www.kroschke.de/datenschutz.

Auszug aus der Videoreihe i-Kfz Insights - Fragen an den Zulassungsexperten | Marcus Olszok erklärt das sofortige Losfahren mit der digitalen Zulassung

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Gewerbliche Online-Zulassung über die Großkundenschnittstelle

Viele Unternehmen haben lange darauf gewartet und freuen sich über den Beschluss. Autohäuser, Fuhrparkmanager und andere Dienstleister, die geschäftlich zahlreiche Fahrzeuge an- oder abmelden, sparen sich künftig lange Prozeduren. Überdies reduzieren sich die Standzeiten der ungenutzten Fahrzeuge sowie die entsprechend hohen Kosten.

Die Online-Zulassung verbessert außerdem den Service verschiedener Unternehmen, da Mitarbeiter und Kunden ihr Fahrzeug früher fahren können.

Um die gewerbliche Zulassung online durchführen zu können, wird eine Großkundenschnittstelle (GKS) durch das Kraftfahrt-Bundesamt bereitgestellt. Über diese Schnittstelle können Firmen und juristische Personen ihre Kraftfahrzeuge schnell und zuverlässig anmelden. Voraussetzung ist ein Zulassungsvolumen von mind. 500 Zulassungen jährlich.

Kostenintensives System – Großkundenschnittstelle

Firmen müssen allerdings hohe Investitionen tätigen, um von der Großkundenschnittstelle und der digitalen Zulassung zu profitieren. So müssen Sie ein eigenes Zulassungs-System haben oder programmieren, welches mit der Schnittstelle kommuniziert. Obendrein muss dieses die Identität des zukünftigen Halters digital verifizieren. Hier bieten Drittanbieter diverse Möglichkeiten mit PostIdent, Bank Ident oder Video-Ident.

Es ist zu beachten, dass die Großkundenschnittstelle des KBA nur für die Zulassungsbezirke eingesetzt werden kann, wo die Zulassungsstellen auch die digitale Zulassung anbieten. Aktuell werden auch noch nicht alle Varianten der Zulassung ermöglicht. Ist beispielsweise die Reservierung der Wunschkennzeichens nicht über die Schnittstelle möglich und unterschiedliche Platinengrößen oder grüne Kennzeichen funktionieren auch (noch) nicht. Sollte die digitale Zulassung fehlschlagen, muss sich die Firma wiederum an die Zulassungsstelle wenden.

Als Zulassungsdienstleister hat Kroschke in diese Entwicklung investiert und kann seinen Kunden von Anfang an die digitale Zulassung anbieten. So stellen wir zukünftig für alle Kunden ein System zur Verfügung, welches sowohl Privat- als auch Firmenkunden nutzen können. Unabhängig des eigenen Pensums können Sie so Fahrzeuge digital zulassen und sofort losfahren.

Kroschke kümmert sich dabei um die bundesweite Zulassung – egal ob digital oder analog und übernimmt auch die Klärfälle bei einer fehlgeschlagenen digitalen Zulassung. Unabhängig vom Start der Großkundenschnittstelle und somit i-Kfz Stufe 4 im September 2023, können Sie bereits jetzt online zulassen und genau diesen Weg auch zukünftig weiter nutzen. Unsere Systeme wissen genau, wo eine digitale und wo nur eine analoge Zulassung möglich ist.

Häufige Fragen 

Wann tritt die neue Fzv in Kraft?

Ab dem 01. September 2023 gilt die neue Fahrzeugzulassungsverordnung und damit die Stufe 4 des Projekts i-Kfz.

Wann darf ich nach der Zulassung losfahren?

Nach der online Zulassung dürfen Sie sofort losfahren. Dafür erhalten Sie einen Nachweis über die vollzogene Zulassung des Fahrzeuges. Bis Sie die Plaketten per Post erhalten (max. 10 Tage) , können Sie mit den Nummernschildern ohne Plakette am Straßenverkehr teilnehmen. 

Wer klebt die Plakette auf das Kennzeichen?

Die Plaketten erhalten Sie postalisch nach der online Zulassung zugesendet. Anschließend kleben Sie diese selbst auf Ihre Nummernschilder.