Illustration eines futuristischen Autos.

17.01.2023

Es könnte alles so einfach sein: Der Fahrzeughändler lässt unmittelbar nach Kaufabschluss direkt im Autohaus für den frischgebackenen Autobesitzer den Wagen zu und dieser braust damit glücklich vom Hof. Diese Wunschvorstellung schien in greifbare Nähe gerückt, als 2021 vom BMDV das Projekt ‘Großkundenschnittstelle’ ins Leben gerufen wurde, welches auf der in den Jahren zuvor geschaffenen internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) aufsetzt. Die Arbeitsgruppe, die neben Politik auch mit Interessensvertretern aus der Wirtschaft besetzt ist, arbeitet seitdem daran, die Fahrzeugzulassung ergänzend für juristische Personen digital zu ermöglichen. Aber nicht nur das. Vielmehr soll ein bundeseinheitlicher Standard angeboten werden, der die Zulassungsprozesse für alle Beteiligten erheblich vereinfacht. Das 2017 in Kraft getretene Onlinezulassungsgesetz (OZG) sollte garantieren, dass Behörden ihre Dienstleistungen bis Ende 2022 auch auf digitalem Wege anbieten. Doch schnell wurde klar, dass hier zu optimistisch geplant wurde. Am 31. Dezember 2022 verstrich die gesetzte Frist mit einem ernüchternden Erreichungsgrad, bezogen auf alle Verwaltungsprozesse. Das Nachfolgegesetz soll laut erster Presseberichte keine Fristen mehr beinhalten, sondern die anstehenden Aufgaben priorisiert in der dafür notwendigen Zeit abarbeiten. Ein Weg, der heutzutage auch innerhalb der Wirtschaft erfolgreich gegangen wird und zeitgemäß ist. Die Digitalisierung der Verwaltung ist eben kein Kinderspiel. Es mussten und müssen nach wie vor zahlreiche Hürden überwunden werden, und viele davon haben sich erst im Laufe der Zeit herauskristallisiert.

Die Fahrzeugzulassung ist immerhin eines der Felder, das mit am weitesten ist, was den Digitalisierungsfortschritt anbelangt. So können Privatpersonen vielerorts online ihre Fahrzeuge an-, ab und ummelden. Ganz so reibungslos, wie ursprünglich angenommen, funktioniert es allerdings noch längst nicht. Der Gang in die Zulassungsstelle ist somit immer noch Regel statt Ausnahme.

Gewerblich Zulassende müssen sich weiter gedulden

Autohändler, digitale Vermarkter, fuhrparkbetreibende Unternehmen und Zulassungsdienste sollten sich eigentlich ab Mai 2023 an die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamts anbinden und Zulassungen digital beantragen können. Doch daraus wird nichts: In der gestrigen Projektgruppensitzung gab das BMDV offiziell bekannt, dass sich der geplante Go-Live auf September 2023 schieben wird. Hintergrund ist unter anderem der erhöhte Abstimmungsbedarf bezüglich der notwendigen Gesetzesanpassungen zwischen dem Ministerium und den Bundesländern, sowie die im Anschluss daran resultierende Freigabe durch das Bundeskabinett.

Philipp Kroschke, Sprecher der Geschäftsführung der Kroschke Gruppe dazu: „Natürlich wäre uns ein früherer Start lieber gewesen, denn als Mitglied des Projekts 'Großkundenschnittstelle’ hätten wir unseren Kunden gerne schon im Mai die Möglichkeit gegeben, volldigital Fahrzeuge zuzulassen. Wir stehen jedenfalls in den Startlöchern.“ Nichtsdestotrotz trifft die Verschiebung in den September auch beim größten deutschen Zulassungsdienstleister Kroschke auf volles Verständnis. Zu umfangreich sind die gesetzlichen Anpassungen und zu wichtig die vorherigen Abstimmungsrunden. Die zahlreichen Kunden aus der Automobilbranche sollen direkt von Beginn an die volldigitale Zulassung in gewohnter Qualität sowie Rechtssicherheit erhalten. An diesem Anspruch hält Kroschke weiterhin fest und bietet seinen Kunden deutlichen Mehrwert:  Zusätzlich zu der volldigitalen Zulassung bietet Kroschke auch zukünftig digitale Lösungen für die Vorgangsarten an, für die seitens der Behörde auch nach September 2023 kein digitales Angebot vorgesehen ist. Eine eigene kostspielige Direktanbindung an die Großkundenschnittstelle wird für Kroschke-Kunden dadurch obsolet.