Glückliches Paar liest auf dem Tablet die neue Zulassungsverordnung.

Gute Nachrichten, die uns am 15. Februar erreicht haben: Die für uns und die internetbasierte Fahrzeugzulassung so wichtige Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung wurde druch das Bundeskabinett beschlossen. Die neue Verordnung wird voraussichtlich am 1. September 2023 in Kraft treten.
Diese ebnet nicht nur den gewerblichen Online-Zulassungen über die sogenannte „Großkundenschnittstelle“ den Weg. Sie ist unter anderem auch deshalb so wichtig, weil sie das „sofortige Losfahren“ erlauben wird. Denn bislang durften Halter, die Ihr Fahrzeug digital zugelassen haben, nicht ohne gültige Siegel auf dem Kennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen. Dies wird künftig anders: Innerhalb eines Zeitraumes von 10 Tagen ist es dann den Haltern gestattet, ohne Siegel zu fahren, sofern sie die digitale Zulassung nachweisen können. Für den Autohandel bedeutet das, dass die Käufer das Fahrzeug viel schneller mitnehmen können und sich die teuren Standzeiten deutlich verringern.

Die Kroschke Gruppe hat den Vorteil, als Mitglied des Bundesprojekts „Großkundenschnittstelle“ unmittelbar ins Entwicklungsgeschehen eingebunden zu sein. Nach erfolgreichen Tests mit ausgewählten Zulassungsstellen wird nun mit Hochdruck daran gearbeitet, die neuen Prozesse nahtlos in die Kroschke-Zulassungssoftware einzubetten. So wird sie in Zukunft automatisch den Zulassungsprozess für Großkunden abbilden und den Nutzern den jeweils besten Zulassungsweg anbieten. Bestandskunden können sich also von der Sorge freimachen, viel Geld und Zeit in eine eigene Anbindung und regelmäßige Softwarewartungen in die Hand nehmen zu müssen.

20.02.2023