Kfz-Versicherung
Alle Fragen zu Kfz-Versicherungen beantwortet und alles wissenswerte zusammengefasst.
Bei der Kündigung der Kfz-Versicherung sind zum einem die Frist und zum andern die Form zu beachten. Der Stichtag für die Kündigung ist jedes Jahr der 30. November. Nach diesem Datum ist die Kündigung nur noch unter bestimmten Bedingungen möglich. Welche das sein können, erfahren Sie in unserem Artikel.
Autos werden technisch immer anspruchsvoller. Im Schadensfall können die anfallenden Kosten entsprechend hoch sein. Eine Reparaturkostenversicherung für das Auto ist daher eine sinnvolle Ergänzung zum Schutz Ihres Fahrzeugs.
Vieles ändert sich im Leben, auch die jährliche Fahrleistung. Vielleicht haben Sie einen anderen Arbeitsplatz gefunden oder arbeiten mehr im Homeoffice. Schnell verschieben sich die vertraglich vereinbarten Kilometer. Was aber tun, wenn sich Ihre gefahrenen Kilometer von denen im Vertrag unterscheiden? Worauf es ankommt, und was es zu beachten gibt, erfahren Sie in unserem Beitrag.
Vorsicht bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen!
Jede Fahrzeugfinanzierung - egal ob Ratenkredit, Mietkauf oder Leasing – verursacht Zusatzkosten im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls, die nicht von der Kfz-Versicherung ersetzt werden. Auch nicht von einer Vollkasko-Versicherung.
Jedes Jahr erhalten Autobesitzer ein Schreiben ihrer Versicherung mit der Mitteilung einer Beitragserhöhung für das Folgejahr. Jetzt steht unter der Voraussetzung des gleichbleibenden Leistungsumfangs der Kündigung des Vertrages nichts im Wege. Viele Autobesitzer ergreifen diese Möglichkeit und sondieren die Angebote. Weiterhin lassen sich auch laufende Verträge kündigen. Alles über die Kfz-Versicherung in unserem Artikel.
In beiden Fällen ist es wichtig, auf die Kündigungsfristen zu achten. Oftmals wird im Falle einer Beitragserhöhung auch ein Sonderkündigungsrecht relevant. So können Sie schnellstmöglich in einen günstigeren Tarif wechseln. Teilweise beträgt der Unterschied zwischen den Angeboten mehrere hundert Euro.