Kfz Zulassungsstelle OBERBERGISCHER KREIS
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für OBERBERGISCHER KREIS
Zulassungsstelle
GM - OBERBERGISCHER KREIS
Gummersbacher Straße 41a
51645 Gummersbach- Landkreis: Kreis Oberbergischer Kreis
Kennzeichenkürzel: GM - Tel.: 02261-88-3633
E-Mail: amt36@oberbergischer-kreis.de
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- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 12:15 | 13:00 - 15:00 Di 7:30 - 12:15 | 13:00 - 15:00 Mi 7:30 - 12:15 | 13:00 - 15:00 Do 7:30 - 12:00 | 14:00 - 17:30 Fr 7:30 - 12:00 Sa geschlossen
Zulassungsstelle
GM - OBERBERGISCHER KREIS
Alte Ladestraße 1
42499 Hückeswagen- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: GM - Tel.: 02192-6263
E-Mail: amt36@obk.de
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- Öffnungszeiten
Mo geschlossen Di 8:00 - 13:00 Mi 8:00 - 13:00 Do 8:00 - 13:00 Fr geschlossen Sa geschlossen
Zulassungsstelle
GM - OBERBERGISCHER KREIS
Gerdesstraße 5
51545 Waldbröl- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: GM - Tel.: 02291-80544
E-Mail:
Jetzt Wunschkennzeichen bestellen
- Öffnungszeiten
Mo 8:00 - 12:00 | 14:00 - 16:00 Di geschlossen Mi geschlossen Do geschlossen Fr geschlossen Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in OBERBERGISCHER KREIS benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Ihre Online Zulassung wird binnen 6 Werktagen bearbeitet.


So funktioniert's:
Ihre KFZ-Zulassung online beauftragen


Online Konfiguration
in 5 Minuten
Beauftragen Sie eine Zulassung mit Wunschkennzeichen, eine Ummeldung oder ein Saisonkennzeichen direkt bequem von zu Hause aus.
Dokumente senden,
abholen oder vorbei bringen
Stellen Sie mit unserer Checkliste die benötigten Dokumente zusammen. Anschließend lassen Sie diese kostenfrei abholen, senden uns diese per Einschreiben zu oder bringen sie uns vorbei.
Kennzeichen erhalten
und losfahren
Nach Erhalt Ihrer Unterlagen starten wir die sofortige Beantragung der Fahrzeugzulassung und senden Ihnen schnellstmöglich Ihr neues Wunschkennzeichen & Dokumente zurück.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in OBERBERGISCHER KREIS?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Zulassungsarten gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Die wichtigsten 3 Fragen

Welche Unterlagen werden Im Landkreis OBERBERGISCHER KREIS benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Original)
- Personalausweis (Original)
- SEPA-Mandat (Kopie)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Original)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
Hier geht es zu weiteren Informationen rund um die benötigten Papiere bei einer Zulassung.


Das sind wir.