I-KFZ
VOLLDIGITALE KFZ-ZULASSUNG
Seit September 2023 ist sie möglich - die volldigitale Fahrzeugzulassung über die i-Kfz-Großkundenschnittstelle (GKS). Diese wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt für Unternehmen entwickelt, die jährlich mehr als 500 Fahrzeugzulassungen, Ummeldungen oder Abmeldungen durchführen. Diese können sich über die GKS direkt an die behördlichen Systeme anbinden und vollautomatisierte Zulassungen, Ummeldungen und Außerbetriebsetzungen durchführen. Kroschke hat sich als einer der ersten Dienstleister mit der Schnittstelle verbunden und erspart seinen Kunden somit die kostspielige und wartungsintensive Eigenanbindung.
UND SO FUNKTIONIERT'S
VORSPRUNG DURCH EXPERTENWISSEN
Als Zulassungsdienstleister und Mitglied des Bundesprojektes Großkundenschnittstelle haben wir bei Kroschke einen tiefen Einblick in den gesamten Entwicklungsprozess und kennen somit auch alle Hürden und Herausforderungen. Dieses Wissen konnten wir frühzeitig in die Anpassung und Weiterentwicklung unserer Systeme einfließen lassen. Aus diesem Grund können wir Ihnen bereits jetzt die volldigitale Zulassung anbieten – überall dort, wo die Zulassungsstellen schon bereit sind. Denn dieser Zulassungsweg ist derzeit noch nicht bundesweit verfügbar. Grund dafür ist das unterschiedliche Digitalisierungstempo der einzelnen Zulassungsstellen. Somit wird es noch eine ganze Weile dauern, bis die Behörden den Service überall in Deutschland zur Verfügung stellen können.
DIGITAL HEISST NICHT GLEICH DIGITAL
Bis alle Zulassungsstellen vollautomatisierte Fahrzeugzulassungsvorgänge werden anbieten können, wird es also eine uneinheitliche Zulassungslandschaft in Deutschland geben. Und dabei heißt digital leider nicht gleich digital. Nur weil eine Behörde bereits ein i-Kfz-Portal anbietet, bedeutet das leider nicht, dass auch tatsächlich alles automatisch funktioniert und dass alle benötigten Informationen fließen. Dies ist auch der Grund dafür, dass wir in unseren Portalen bislang nur einen kleinen Teil der Zulassungsstellen für die digitale Zulassung freischalten konnten: Wir möchten Ihnen nur dort die digitale Zulassung anbieten, wo Sie Ihnen maßgebliche Vorteile bringt.
KROSCHKE KUNDEN SIND IM VORTEIL
Wer bereits das Autohaus-Zulassungsportal ON oder unseren Webshop nutzt, kann sich allerdings zurücklehnen:
Über unsere Tools lässt sich mit Angabe der Postleitzahl schnell herausfinden, ob im jeweiligen Zulassungskreis schon eine digitale Zulassung möglich ist. Andernorts bieten wir Ihnen zuverlässig die Zulassung auf klassischem Weg an. Für unsere Kunden sind die Prozesse immer digital und immer gleich einfach.
HÄUFIGE FRAGEN UND ANTWORTEN
DIE LEISTUNGEN VON GKS UND KROSCHKE IM VERGLEICH
Digital
GKS
- Neuzulassung, Wiederzulassung, Tageszulassung, Außerbetriebsetzung
- Umschreibung innerhalb & ausserhalb
- Wunschkennzeichen mit Reservierung
- E-Kennzeichen, Saisonkennzeichen, H-Kennzeichen Wiederbeantragung
- Pre-Check GKS Zulassung der zuständigen Zulassungsbehörde
- Eingangskontrolle, Datenvalidierung, Plausibilitätsprüfungen
- Statustracking
Digital plus analog
KROSCHKE PLUS GKS
- Neuzulassung, Wiederzulassung, Tageszulassung, Außerbetriebsetzung
- Umschreibung innerhalb & ausserhalb
- Wunschkennzeichen mit Reservierung
- Wunschkennzeichen ohne Reservierung
- Kennzeichenübernahme
- E-Kennzeichen, Saisonkennzeichen, H-Kennzeichen Wiederbeantragung
- H-Kennzeichen Erstantrag
- Grüne Kennzeichen
- Fahrzeuge ohne deutsche Papiere (Re-Importe)
- Fahrzeuge mit §13 Gutachten
- Kurzzeitzulassungen
- Zollzulassungen
- Technische Änderungen/Eintragungen
- Ersatzkennzeichen, z.B. bei Unfall
- Händlerkennzeichen (rote Kennzeichen)
- Pre-Check GKS Zulassung der zuständigen Zulassungsbehörde
- Eingangskontrolle, Datenvalidierung, Plausibilitätsprüfungen
- Statustracking
- Digitale Unterschrift (qualifizierte elektronische Signatur) für juristische Personen
- Digitale Unterschrift (qualifizierte elektronische Signatur) für natürliche Personen
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Ja, wir waren von Anfang an in den Entwicklungsprozess involviert und haben die digitale Zulassung per i-Kfz bereits in unser B2B-Kundenportal ON sowie in unseren Webshop integriert. Derzeit gelten bei der Zulassung behördenseitig allerdings noch regionale Einschränkungen.
In unserem ON-Portal und unserem Webshop sind derzeit nur eine eingeschränkte Anzahl an Zulassungsstellen für die digitale Zulassung freigeschaltet. Dies hat folgenden Grund: Nicht bei allen Ämtern, die eine digitale Einsteuerung der Zulassungsvorgänge anbieten, erfolgt auch tatsächlich eine vollautomatisierte Bearbeitung der Anträge. Zum Teil müssen nachgelagerte Prozesse von den Behördenmitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch manuell ausgeführt werden. Bei anderen Stellen passiert zwar alles automatisch, aber es fehlt der technische Rückkanal, der uns darüber informiert, dass die Zulassung auch tatsächlich erfolgt ist. Wir haben uns daher entschieden, Ihnen nur jeweils dort die digitale Zulassung anzubieten, wo sie Ihnen bzw. Ihren Kunden auch tatsächlich Vorteile bringt, beispielsweise durch geringere Bearbeitungszeiten oder der Möglichkeit des sofortigen Losfahrens. Sobald weitere Zulassungsbehörden den entsprechenden Automatisierungsgrad erreicht haben, werden sie von uns freigeschaltet. Die digitale Abmeldung ist übrigens bereits bundesweit möglich.
QES steht für „Qualifizierte Elektronische Signatur“ und ist ein zentrales Element bei der digitalen Zulassung, da sie die Überprüfung der Echtheit von Identitäten und offiziellen Dokumenten ermöglicht. Wir arbeiten für die QES mit zwei zertifizierten Anbietern zusammen, Verimi und NECT, die jeweils verschiedene Authentifizierungsverfahren anbieten.
Im Rahmen der digitalen Zulassung werden Sie bzw. wird Ihr Kunde per E-Mail aufgefordert, die Identität zu authentifizieren und einige Dokumente elektronisch zu signieren. Hierfür erfolgt im Zulassungsprozess eine Weiterleitung auf das Portal von einem unserer Vertrauensdienstanbieter NECT oder Verimi. Dort kann in den meisten Fällen das Authentifizierungsverfahren ausgewählt werden, wie beispielsweise Foto-Ident, wobei ein Selfie mit dem Smartphone erstellt werden muss. Darüber hinaus müssen Fotos von Vorder- und Rückseite des Personalausweises abfotografiert werden. Im Gegensatz zum behördlichen Prozess muss dies kein neuer ePerso sein. Die Signatur der Dokumente erfolgt über die Eingabe eines PINS, den der Halter per SMS an seine angegebene Handynummer gesendet bekommt.
In die Preisgestaltung im B2B-Bereich spielen zahlreiche individuelle Faktoren hinein, sodass diese Frage nicht pauschal zu beantworten ist. Wir bitten Geschäftskunden daher, uns direkt zu kontaktieren über vertrieb@kroschke.de.
Vorab reservierte Wunschkennzeichen können im Rahmen der digitalen Zulassung übernommen werden, sofern die Reservierungsnummer der jeweiligen Behörde vorliegt.
Sofern alle benötigten Dokumente und Daten vorliegen und richtig eingegeben wurden, kann eine digitale Zulassung in wenigen Minuten erfolgen. Der vorläufige Zulassungsnachweis (pdf-Dokument) gilt innerhalb Deutschlands als offizieller Nachweis der Zulassung bis zum Eintreffen der endgültigen Siegel und Fahrzeugdokumente – maximal 10 Tage.
Sofern alle eingegebenen Angaben stimmen und die Zulassung vollautomatisiert durchläuft, darf das Fahrzeug direkt auf die Straße. Allerdings müssen hier bereits die entsprechenden Kennzeichen vorhanden sein. Neben der regulären Auslieferung über unseren Zulassungsdienst prüfen wir derzeit, welche Expresslösungen wir Ihnen bezüglich der Kennzeichenlogistik anbieten können, um das sofortige Losfahren ermöglichen zu können. Die Behörden haben offiziell 6 Tage Zeit, um nach der erfolgten digitalen Zulassung die neuen Dokumente, Stempelplaketten und Siegel zu erstellen.
Ja, wenn Sie Nutzer unseres ON-Portals sind, können Sie über uns den schnellen und unkomplizierten i-Kfz-Abmeldeprozess für die Außerbetriebssetzung Ihrer Fahrzeuge nutzen. Dies ist bundesweit möglich. In ON klicken Sie im Bereich Abmeldungen auf den kleinen Pfeil neben dem Button „Abmeldung“ und wählen „Digitale“ aus. Es öffnet sich dann ein Eingabefenster für die digitale Abmeldung. In der Regel dauert die digitale Abmeldung nur wenige Minuten.
Unabhängig von der Verfügbarkeit der digitalen Zulassung ändern sich mit Inkrafttreten der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung auch die amtlichen Gebühren. Details finden sich in Artikel 12 der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung, die Sie im Bundesgesetzblatt einsehen können.
Der TÜV überträgt täglich Informationen zu der Hauptuntersuchung in der Verbindung mit der FIN an das KBA. Bei der digitalen Fahrzeugzulassung wird diese Information entsprechend abgefragt. Deshalb müssen Sie bei der Zulassung keine Angaben zur HU machen. Dennoch muss das Fahrzeug selbst gültigen TÜV besitzen.