KURZZEITKENNZEICHEN (5 TAGES KENNZEICHEN)
SCHNELL UND UNKOMPLIZIERT
Wenn ein Fahrzeug - aus welchem Grund auch immer - nicht gemeldet ist und von einem Ort zum anderen überführt werden soll, dann braucht es ein Kfz-Kennzeichen. Ohne Kennzeichen und Versicherung ist keine Fahrt erlaubt, zumindest in Deutschland ist das der Fall. Für die Kfz-Überführung auf eigener Achse von einem Händler zum nächsten, zur Werkstatt oder für andere kurze Inbetriebnahmen des Autos wie Probefahrten oder Prüffahrten macht es in der Regel wenig Sinn, eine normale Kfz-Versicherung abzuschließen und ein reguläres Kennzeichen zu beantragen. Für solche Zwecke werden die sogenannten Kurzzeitkennzeichen, auch als "5 Tages Kennzeichen" und "Kurzkennzeichen" bekannt, angeboten. Diese existieren seit 1998, davor gab es die roten "04"er Kennzeichen, die dem gleichen Zweck dienten. Wer sich den Gang zur Zulassungsbehörde und die damit verbundenen Wartezeiten für die Kfz-Zulassung sparen will, der kann das Kurzzeitkennzeichen mit einer Versicherung auch online beantragen.
NEU: Seit inkrafttreten der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) am 01. September 2023, ist das Kurzzeitkennzeichen 5 Tage zzgl. dem Tag der Beantragung gültig. Entsprechend ist das Kurzzeitkennzeichen 6 Tage gültig. Geregelt wird dies im § 42 des FZV "Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen" Absatz 4.
Wie beantrage ich ein 5 Tages Kennzeichen?
Die Kurzzeitkennzeichen können nach Vorlage von Personalausweis oder von Reisepass und mit gültiger Meldebescheinigung beantragt werden, wenn eine Bestätigung über eine Kurzzeitversicherung vorliegt. Der Antrag kann an Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsstelle gestellt werden.
ONLINE KURZZEITKENNZEICHEN ÜBER KROSCHKE
Bei uns können Sie Ihre Kurzzeitkennzeichen einfach online beantragen. Hier können Sie je nach Bedarf ein 5 Tages Kennzeichen, mit oder ohne Versicherung auswählen. Zudem müssen Sie für die Zulassung von Ihrem Fahrzeug die sogenannte eVB Nummer und Ihre persönlichen Daten, sowie Informationen zum Fahrzeug bereit halten. Eine nähere Übersicht zur eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) Nummer finden sie unter unseren FAQs. Bei der Vergabe der 5 Tages Kennzeichen bzw. Kurzkennzeichen werden alle Richtlinien der Zulassungsverordnung eingehalten.
KURZZEITKENNZEICHEN AB 79 EURO
Wenn Sie Ihr Kurzzeitkennzeichen bei uns beantragen, sparen Sie sich den Gang auf die Zulassungsbehörde, ins Rathaus oder zum Straßenverkehrsamt. Auf Wunsch können Sie über uns für 40 Euro eine Kurzzeitversicherung direkt mitbestellen. Mit der Option auf Expressversand, haben Sie zudem die Möglichkeit das 5 Tages Kennzeichen bis spätestens 9 Uhr am gewünschten Lieferdatum zu erhalten. Somit sparen Sie ich vor allem Zeit, wenn Sie Ihr Kurzkennzeichen über uns bestellen und sich bequem nach Hause liefern lassen.
IHRE VORTEILE
- Kein Warten auf der Zulassungsstelle
- Komplette Zulassung inkl. amtlicher Gebühren
- Für Überführungs- und Probefahrten
- Komplett mit Kurzzeitversicherung möglich
- 2 gesiegelte Kurzzeitkennzeichen
- Sichere und schnelle Lieferung per DHL
SO FUNKTIONIERT ES
ONLINE KONFIGURIEREN IN 5 MINUTEN
Beauftragen Sie uns mit der Besorgung Ihrer Kurzzeitkennzeichen direkt bequem von zu Hause aus. Buchen Sie nach belieben eine Kurzzeitversicherung mit und geben Ihr gewünschten Lieferdatum an.
DOKUMENTE SENDEN ODER ABHOLEN LASSEN
Stellen Sie mit unserer Checkliste die benötigten Dokumente zusammen. Anschließend lassen Sie diese kostenfrei abholen oder Sie senden uns diese per Einschreiben zu.
KENNZEICHEN & DOKUMENTE ERHALTEN UND LOSFAHREN
Nach Erhalt Ihrer Unterlagen starten wir die sofortige Beantragung der Kurzzeitkennzeichen und senden Ihnen diese und Ihre Dokumente schnellstmöglich zurück. Nach Erhalt der Kurzzeitkennzeichen sind sie 4-Tage gültig.
Was man zu einem Kurzzeitkennzeichen wissen sollte
Seit dem 01.April 2015 müssen Fahrzeuge für eine Kurzzeitzulassung eine aktuelle TÜV-Bescheinigung (HU) vorweisen können. Ausnahmen: Fahrten zur nächstgelegenen Werkstatt oder Untersuchungsstelle sind auch in Zukunft ohne TÜV-Plakette erlaubt. Allerdings muss das Fahrzeug verkehrssicher sein. Zudem folgt dem Stadtkürzel eine mehrstellige Zahlenkombination. Die Optik des Kurzzeitkennzeichens unterscheidet sich damit deutlich von der, der regulären Kennzeichen. Am rechten Rand ist ein gelbes Feld in drei Reihen mit schwarzen Zahlen ein Datum geprägt. Das ist das Ablaufdatum des Kurzzeitkennzeichens. Die Nummernschilder sind ab Ausstellungsdatum immer fünf Tage gültig und können nicht verlängert werden. Diesem Umstand verdankt das Kennzeichen auch seinen Beinamen „5 Tages Kennzeichen“. Allerdings ist das Kurzzeitkennzeichen seit der neuen Fahrzeugzulassungs-Verordnung am 01. September 2023 6 Tage gültig, weil der Tag der Zulassung nicht mehr mitgezählt wird.
Die 5 Tages Kennzeichen sind nicht von einem Fahrzeug auf weitere Fahrzeuge übertragbar. Sie werden stets nur für ein Kfz ausgestellt. Da sie mit dem Ablaufdatum versehen sind und automatisch ihre Gültigkeit verlieren, müssen sie auch nicht für die Entwertung zur Zulassungsbehörde zurückgebracht werden. Verwendet werden die 5 Tages Kennzeichen für nicht gemeldete und dementsprechend nicht zugelassene PKW, LKW, Motorräder und Anhänger.
KURZZEIT- UND ZOLLVERSICHERUNG
Kurzzeitversicherung
Wenn ein Fahrzeug ohne Zulassung erworben wird, wird eine Kurzzeitversicherung in Verbindung mit Überführungskennzeichen benötigt für:
- die Kfz-Überführung an den Heimatort
- die Überführung an die Zulassungsstelle
- eine Probefahrt
Zugelassene Kurzzeitkennzeichen mit passender Kurzzeitversicherung können Sie direkt bei uns auch als Komplettpaket online bestellen - ohne Weg zum Amt.
Oder erwerben Sie eine Kurzzeitversicherung direkt zusammen mit den jeweiligen Kurzzeitkennzeichen in einem unserer Service-Points. Bei der Kurzzeitversicherung handelt es sich um eine reine Haftpflichtversicherung, deren Laufzeit auf 5 Tage begrenzt ist.
Im europäischen Ausland ist eine Nutzung der Kurzzeitkennzeichen nur in Verbindung mit der grünen, internationalen Versicherungskarte (Grüne Versicherungskarte) in den Ländern, die auf der Rückseite der Karte aufgezählt sind, möglich. Leider gibt es hierbei in vielen Ländern noch erhebliche Schwierigkeiten bei der Nutzung. Diese erfolgt auf eigene Gefahr des Halters bzw. Nutzers.
Wenn Sie ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen wollen, sollten Sie darum Ausfuhrkennzeichen in Verbindung mit einer Ausfuhrversicherung verwenden.
Ausfuhrversicherung (Zollversicherung)
Für Überführungen ins Ausland von Fahrzeugen, die nicht behördlich gemeldet sind, bieten wir die Ausfuhrversicherung an. Die Anerkennung des Versicherungsschutzes im Ausland ist durch ein internationales Abkommen zwischen den Ländern gesichert, die auf dem internationalen Versicherungsschein (Grüne Karte) aufgeführt sind, sofern die Zulassungspapiere von einer amtlichen Stelle ausgefüllt sind.
Einige Länder, überwiegend in Ost-Europa (z.B. Polen und Ungarn), verlangen trotz des internationalen Abkommens eine zusätzliche Grenzpolice. Bei der Ausfuhrversicherung handelt es sich um eine reine Haftpflichtversicherung deren Laufzeit von 9 Tagen bis zu einem Jahr bedarfsgerecht gewählt werden kann.
Der Deckungsschutz beider Versicherungen beträgt bei
- Körperschäden € 7.500.000 pro Ereignis*
- Sachschäden € 1.000.000 pro Ereignis*
Passiert ein Unfall im EU-Ausland, so gelten die Deckungssummen, die in dem EU-Staat gültig sind, in dem der Unfall stattgefunden hat.
Welche Unterlagen Sie für die Erteilung eines Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichens benötigen, können Sie in unseren Zulassungsinformationen finden: Kfz-Zulassung
Einen Überblick über die verschiedenen Versicherungstarife fernab der Zoll- und Kurzzeitversicherung finden Sie im Kfz-Versicherungsvergleich.
In unseren Filialen können Sie die oben genannten Versicherungen und Kfz-Kennzeichen erhalten.
HÄUFIGE FRAGEN ZUM KURZZEITKENNZEICHEN
Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Kurzzeitkennzeichen dienen für Überführungs-, Überprüfungs- oder Probefahrten eines nicht zugelassenen Kraftfahrzeuges oder Anhängers und sind 5 Tage gültig. Kurzzeitkennzeichen werden nur in Verbindung mit einer speziellen Kurzzeitkennzeichenversicherung ausgegeben, welche durch die eVB-Nummer nachgewiesen wird. Im europäischen Ausland ist eine Nutzung der Kurzzeitkennzeichen nur in Verbindung mit der grünen, internationalen Versicherungskarte (Grüne Versicherungskarte) möglich.
Was ist eine eVB-Nummer?
Die elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nummer) wird von dem Kfz-Halter bei der Kfz-Zulassung in der Zulassungsstelle als Versicherungsnachweis vorgelegt. Durch ein Gesetz in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung löst die eVB-Nummer die so genannte Doppelkarte in Papierform nach und nach als Versicherungsnachweis ab.
Wann benötige ich eine grüne Versicherungskarte?
Im europäischen Ausland ist die Nutzung der Kurzzeitkennzeichen nur in Verbindung mit der grünen, internationalen Versicherungskarte (Grüne Versicherungskarte) in den Ländern, die auf der Rückseite der Karte aufgezählt sind, möglich. Die Grüne Versicherungskarte gilt in folgenden Ländern: Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Deutschland, Dänemark, Spanien, Estland, Frankreich, Finnland, Großbritannien, Griechenland, Ungarn, Italien, Irland, Island, Luxemburg, Litauen, Lettland, Malta, Norwegen, Niederlande, Portugal, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Schweiz, Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Belarus (Weißrussland), Kroatien, Moldawien, Mazedonien, Serbien und Ukraine. Leider gibt es hierbei in vielen Ländern noch erhebliche Schwierigkeiten bei der Nutzung. Diese erfolgt auf eigene Gefahr des Halters bzw. Nutzers. Wenn Sie ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen wollen, sollten Sie darum Ausfuhrkennzeichen in Verbindung mit einer Ausfuhrversicherung verwenden. Sie können bei Kroschke entweder das Komplettpaket (Kurzzeitkennzeichen mit Versicherung) oder nur das Kurzzeitkennzeichen bestellen und schließen selber eine Versicherung ab. Wenn Sie das Komplettpaket bestellen, erhalten Sie auf Wunsch kostenlos eine Grüne Versicherungskarte.
Wie schnell bekomme ich das Kurzzeitkennzeichen?
Sobald wir Ihre Unterlagen erhalten haben prüfen wir diese auf Vollständigkeit und reichen diese taggleich ein, sofern das Amt noch geöffnet hat. Abhängig vom Amt bekommen wir die Kurzzeitkennzeichen noch am gleichen Tag oder spätestens am nächsten Tag zurück, und senden Sie per Express wieder an Sie zurück. Wir nehmen nur Aufträge an, bei denen die Bearbeitungszeit im Amt nicht höher als 1 Tag ist!
Wie lange ist mein Kurzzeitkennzeichen gültig?
Eigentlich sind Kurzzeitkennzeichen 5 Tage nach Zulassung gültig. Da wir alle Behördengänge für Sie erledigen und Ihnen fertig zugelassene Kennzeichen per Expressversand schicken, geht dabei ein Tag verloren, sodass Sie Ihre Kurzzeitkennzeichen nach der Lieferung noch ca. 4 Tage lang nutzen können. Aus versandtechnischen Gründen können Sie als Start-Datum der 4-tägigen Gültigkeit einen Tag zwischen Dienstag und Samstag wählen.
Kann eine andere Person das auf mich zugelassene Auto fahren?
Wenn der Fahrer des Fahrzeuges über alle Papiere verfügt, ist das erlaubt. Es muss aber geprüft werden, ob die Versicherung andere Fahrer abdeckt! Es ist allerdings empfehlenswert, den anderen Fahrer eine Vollmacht unterschreiben zu lassen, damit dieser für eventuelle Verkehrsdelikte selbst haftet.
Was mache ich, wenn ein Schaden entstanden ist?
Wenn Sie das Komplettpaket (Kurzzeitkennzeichen und Versicherung) bei uns bestellt haben, dann melden Sie sich im Falle eines Schadens bei unserer Versicherung. Die Kontaktnummer finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein. Wenn Sie eine eigene Versicherung abgeschlossen haben, dann melden Sie sich bei dieser. In der Regel finden Sie die Kontaktnummer auf der Rückseite Ihres Versicherungsscheines.
Von welcher Versicherungsgesellschaft ist die Versicherung?
Wir arbeiten mit vielen großen Versicherungsgesellschaften zusammen. Eine konkrete Versicherungsgesellschaft können wir Ihnen daher nicht zusagen.
Bin ich verpflichtet, mein Auto später bei Ihnen zu versichern?
Nein, wenn Sie eine Kurzzeitversicherung bei uns abschließen, gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein.
Braucht mein Fahrzeug HU (Hauptuntersuchung)?
Ja, grundsätzlich schon. Ausnahmen: Fahrten zur nächstgelegenen Werkstatt oder Untersuchungsstelle sind auch in Zukunft ohne TÜV-Plakette erlaubt. Allerdings muss das Fahrzeug verkehrssicher sein.
Sie haben weitere Fragen?
In unserem Ratgeber zur Zulassung haben wir viele weitere Fragen beantwortet.
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